Zum 1. Juli 2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht. Der Bundestag hat das Gesetz am 26. Mai 2023 beschlossen.  

Der Beitragssatz richtet sich zukünftig nach der Anzahl der Kinder. Konkret wird der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt werden und zwar schrittweise je Kind. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder. 

Folgende Beitragssätze gelten ab dem 01.07.2023: 

Beitrag für

Gesamtbeitrag

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Kinderlose

4,00%

2,30%

1,70%

Eltern mit einem Kind

(Beitragssatz bleibt lebenslang bestehen)

3,40%

1,70%

1,70%

Eltern mit 2 Kindern

3,15%

1,45%

1,70%

Eltern mit 3 Kindern

2,90%

1,20%

1,70%

Eltern mit 4 Kindern

2,65%

0,95%

1,70%

Eltern mit 5 und mehr Kindern

2,40%

0,70%

1,70%

 

 Notwendige Vorbereitungen für Arbeitgeber zum 01.07.2023 

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet für alle Arbeitnehmer

·         die Elterneigenschaft,

·         die Anzahl der Kinder und

·         deren Alter

in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnung) nachzuweisen. Selbstzahler müssen die Elterneigenschaft gegenüber der Pflegekasse nachweisen. 

Ein Formular  zum Nachweis der Elternschaft ist als Anhang beigefügt. Bitte lassen Sie uns den ausgefüllten und unterzeichneten Nachweis der Elternschaft zusammen mit Kopien des Nachweises der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) Ihrer Arbeitnehmer bis zum 14. Juli 2023 zukommen. Nur damit kann die korrekte Abrechnung der PV-Beiträge ab Juli 2023 sichergestellt und Nachberechnungen vermieden werden.

Sofern die Nachweise bis zur Erstellung der Lohnabrechnung nicht vorliegen, werden die jeweiligen Mitarbeiter als kinderlos abgerechnet. Als Nachweis gelten ausschließlich die im Formular auf Seite 2 aufgeführten Unterlagen. 

Werden Kinder nach dem 30.06.2023 geboren, bitten wir Sie, uns einen Nachweis der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) unaufgefordert zuzusenden.

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