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Einführung der elektronischen Rechnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die E-Rechnung wird für inländische Transaktionen zwischen Unternehmen zur Pflicht und verdrängt den Papierbeleg. Der Gesetzgeber schafft hierfür die Vorausset­zung und führt das elektronische Rechnungsformat sukzessive ein.

Schon ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinenlesbaren Datensätzen zu akzeptie­ren bzw. empfangen zu können. Dafür ist es erforderlich, dass Sie den Pro­zess des Rechnungseingangs in Ihrem Unternehmen anpassen. 

In einer Übergangsphase wird es noch Ausnahmen geben sowie eine Nichtbeanstandungsregelung. Zu einem späte­ren Zeitpunkt werden ein Meldesystem und E-Rechnungsplattformen hinzu­kommen. 

Einen fundierten Überblick über die verpflichtende E-Rechnung sowie über den Zeitplan der Einführung und Ausweitung, welcher sich über mehrere Jahre erstrecken wird erhalten Sie über diesen Link. 

zu den Informationen

Bei Fragen zur Umsetzung oder zu spe­ziellen Software-Lösungen zur Erweiterung Ihrer Buchhaltung stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Sprechen Sie uns an.