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Einführung der elektronischen Rechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die E-Rechnung wird für inländische Transaktionen zwischen Unternehmen zur Pflicht und verdrängt den Papierbeleg. Der Gesetzgeber schafft hierfür die Voraussetzung und führt das elektronische Rechnungsformat sukzessive ein.
Schon ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinenlesbaren Datensätzen zu akzeptieren bzw. empfangen zu können. Dafür ist es erforderlich, dass Sie den Prozess des Rechnungseingangs in Ihrem Unternehmen anpassen.
In einer Übergangsphase wird es noch Ausnahmen geben sowie eine Nichtbeanstandungsregelung. Zu einem späteren Zeitpunkt werden ein Meldesystem und E-Rechnungsplattformen hinzukommen.
Einen fundierten Überblick über die verpflichtende E-Rechnung sowie über den Zeitplan der Einführung und Ausweitung, welcher sich über mehrere Jahre erstrecken wird erhalten Sie über diesen Link. |