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Gutscheine und Sachbezüge für Arbeitnehmer – aktuelle steuerliche Anforderungen
Geldleistung oder Sachbezug – der entscheidende Unterschied
Nach § 8 EStG gilt: Geldleistungen sind steuerpflichtig, wenn der Arbeitnehmer über einen Geldbetrag verfügen kann. Dazu zählen:
¾ zweckgebundene Geldzahlungen,
¾ nachträgliche Kostenerstattungen,
¾ geldähnliche Vorteile („Geldsurrogate“),
¾ sog. Geldgutscheine.
Beispiel: Erstattet der Arbeitgeber einen vom Arbeitnehmer gekauften Gutschein, liegt steuerpflichtiger Barlohn vor. |