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Grundsteuerreform
Auch wenn die Grundsteuerreform erst zum 01.01.2025 in Kraft tritt, ist es dringend Zeit zum Handeln.
Schon zum Stichtag 1. Januar 2022 müssen alle Immobilien im Zuge der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Zwischen Juli 2022 und Ende Oktober 2022 sind die Feststellungserklärungen für die Grundstückswerte elektronisch beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
Für Immobilienbesitzer bedeutet das in erster Linie die Beschaffung einer großen Datenmenge, die in der benötigten Form in vielen Fällen noch nicht vorliegen wird.
Für viele Privatleute und Unternehmen, deren Grundbesitz in mehreren Bundesländern verteilt ist, erschweren die unterschiedlichen Ländermodelle die Situation weiter.
Welche Daten in den einzelnen Bundesländern gefordert werden, entnehmen Sie bitte der beigefügten Checkliste.
Wir unterstützen Sie mit unserer IT-Lösung „Grundsteuer Digital“ gerne bei der Einhaltung der grundsteuerlichen Anforderungen.
Die erforderlichen Immobilien- und Grundsteuerdaten werden von uns systematisch erfasst und übersichtlich aufbereitet. Durch einen freigeschalteten Zugriff auf Ihre Daten können Sie bei der Datenerfassung aktiv mitwirken, haben Ihre Bescheide im Blick und können die fristgerechte Erledigung sicherstellen.
Unsere IT-gestützte Datenerfassung und -verarbeitung ermöglicht eine effiziente Abwicklung des gesamten Grundsteuerprozesses – von der Datenerhebung über die Erstellung der Feststellungserklärung bis hin zur Bescheidprüfung.
Haben Sie Interesse? Dann sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne. |