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Empfang und Versand von E-Rechnungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen entwickeln sich weiter:
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen versenden.
- Für Unternehmen mit geringerem Umsatz folgt die Verpflichtung ab dem 01.01.2028.
Bereits seit dem 01.01.2025 gilt für alle Unternehmen die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen. Empfangen und verarbeiten können müssen
- Unternehmen jeder Größe
- Selbstständige und Freiberufler
- Kleinunternehmer
- Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Auch Vermieter mit Mieteinnahmen (Wohnungs- oder Gewerbevermietung) sind regelmäßig Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn und müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können.
Bei einer elektronischen Rechnung handelt es sich nicht um eine Rechnung im PDF-Format, sondern um eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Mit der kommenden Versandpflicht wird der Anteil elektronischer Rechnungen im Umlauf deutlich steigen — und damit auch die Relevanz effizienter digitaler Prozesse.
Mit dem DATEV-Programm Unternehmen-online verarbeiten und archivieren Sie E-Rechnungen rechtssicher und GoBD-konform. Die Cloud-Lösung bildet den gesamten digitalen Rechnungseingangsprozess ab und unterstützt gemeinsam mit dem Programm Belege-online eine strukturierte und durchgängige Weiterverarbeitung.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bei der konkreten Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Schritte, um die neuen Vorschriften zu erfüllen. |