Das deutsche Steuerrecht ist geprägt von einer Vielzahl von speziellen Vorschriften. Neben der Optimierung und der Vermeidung vor allem ungerechter Steuerzahlungen ist die wichtigste Anforderung an die individuelle Steuerberatung die Entwicklung und Umsetzung neuer, steuerlich orientierter Gestaltungsmöglichkeiten. Dies geschieht bei uns in enger Abstimmung mit unseren Mandanten. Wir beachten bei unserer Beratung nicht nur die steuerlichen, sondern auch die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen.
Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit gehören in der Steuerberatung neben steuerrechtlichen Begutachtungen und steueroptimierte Gestaltungen Fragestellungen zur Unternehmensnachfolge und zum internationalen Steuerrecht sowie die steuerrechtliche Betreuung von Unternehmenskäufen und -verkäufen.
Grenzüberschreitende Sachverhalte und das geschäftliche Engagement unserer Mandanten im Ausland ziehen stets Fragen der internationalen Besteuerung nach sich. Neben der steuerrechtlichen Begleitung von Auslandsaktivitäten unter Einbeziehung der umsatzsteuerlichen Konsequenzen begleiten wir unsere Mandanten auch in Fragen von internationalen Erb- und Nachfolgefällen unter Berücksichtigung des deutschen und europäischen Steuerrechtes sowie der Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Gestaltung der Nachfolge in Familienunternehmen sowie die Strukturierung und Weitergabe von Privatvermögen an die nächste Generation stellt, insbesondere seit Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, eine Herausforderung für eine optimierende Steuergestaltung dar. Bei der Strukturierung der notwendigen Transaktionen bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge beachten wir das Zusammenwirken von Gesellschaftsrecht, Erb-, Familien-, Stiftungs- und Steuerrecht.
Wir begleiten unsere Mandanten bei Transaktionen von Unternehmen oder Unternehmensteilen und zeigen frühzeitig die steuerlichen Folgen auf. Dies gilt für den Unternehmensverkauf wie auch für den Unternehmenskauf. Neben der wirtschaftlich notwendigen Gestaltung ist bei einer geplanten Transaktion von Beginn an der steuerlichen Teil mit ein zu beziehen.
Neben diesen speziellen Fragestellungen erhalten unsere Mandanten auf Wunsch Standarddienstleistungen wie Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung, die Erstellung von Steuererklärungen sowie die umfassende Vertretung vor den Finanzbehörden.