| Einkommensteuer | |
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Billigkeitsregelungen: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine GeschädigtenDas Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 17.03.2022 ein „Schreiben“ zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden. |
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Für statische Berechnungen eines Statikers keine SteuerermäßigungFür die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 %. |
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Unwetterschäden steuerlich geltend machenDurch Sturm oder Unwetter entstandene Schäden können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. |
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Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind bei Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. So entschied das Finanzgericht Köln im nachfolgenden Fall. |
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Insolvenzverwaltervergütung als außergewöhnliche Belastung? Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung ist beim Insolvenzschuldner nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. So entschied der Bundesfinanzhof. |
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Betrieb einer Reithalle – Liebhaberei?Fehlt beim Betrieb einer Reithalle die Gewinnerzielungsabsicht, ist lt. einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster von „Liebhaberei“ auszugehen. |
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Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft einkommensteuerlich zu berücksichtigen? Wenn ein Steuerpflichtiger nach der Scheidung eine Zahlung leistet, mit der er seine infolge des Versorgungsausgleichs geminderte Rentenanwartschaft wiederauffüllt, um den Zufluss seiner Alterseinkünfte in ungeschmälerter Höhe zu sichern, handelt es sich ihrer Rechtsnatur nach um vorweggenommene Werbungskosten. |
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Zweitwohnung am gleichen Beschäftigungsort – Keine doppelte Haushaltsführung Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen (beruflich veranlassten) Zweithaushalt führt und auch der vorhandene „eigene Hausstand” am Beschäftigungsort belegen ist. |
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Zur Steuerfreiheit eines Altersteilzeit-AufstockungsbetragsEin Aufstockungsbetrag nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ist steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet, seine wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und der Arbeitgeber auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung das Arbeitsentgelt der Altersteilzeit um mindestens 20 % aufgestockt hat. So entschied das Finanzgericht Köln. |
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| Lohnsteuer | |
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Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer als Arbeitslohn Die Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer führt bei diesen zu Arbeitslohn, wenn die Kosten bereits mit der gesetzlichen Entfernungspauschale abgegolten sind. |
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| Erbschaftsteuer | |
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Kann man Steuerschulden auch mit Sachwerten bezahlen?Die Bezahlung von Steuerschulden durch Übertragung von Kunstgegenständen auf das zuständige Bundesland, das einen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerbescheid erlassen hat, ist möglich. |
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| Arbeitsrecht | |
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Zur Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per WhatsApp Wenn die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Form eines Fotos via WhatsApp übermittelt wird, ist sie nicht rechtswirksam. So entschied das Landesarbeitsgericht München. |
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