Anlässe für Unternehmensbewertungen sind in der Regel:
- Kauf und Verkauf von Unternehmen
- Änderung der Gesellschafterstruktur
- Erbauseinandersetzungen
- Abfindungen bei Unternehmensverträgen
- Kapitalerhöhungen
- steuerlichen Gestaltungen
Je nach Auftrag und Zielsetzung werden wir als Berater oder als neutraler Gutachter tätig. Wir arbeiten nach den für Wirtschaftsprüfer einschlägigen Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen und wenden entweder das Ertragswertverfahrens oder das Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF) an. Die ermittelten Werte werden zu Plausibilisierungszwecken mit Liquidationswerten und Substanzwerten verprobt.
Durch die transparente Darstellung aller Prämissen und Berechnungen ist der sich am Ende des Bewertungsprozesses ergebende Wert oder die Bandbreite von Werten für den Unternehmer nachvollziehbar und damit Grundlage für weitere Entscheidungen.