Wirtschaftsprüfung

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Wir führen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen bei mittelständischen Betrieben durch, die dazu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind oder die sich freiwillig Jahresabschlussprüfungen unterwerfen. Durch die erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätsprüfung nach § 57 a Abs. 6 Satz 3 WPO erfüllen wir die gesetzliche Voraussetzung zur Durchführung von Abschlussprüfungen.

Grundlage unserer Prüfung ist eine intensive Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und der daraus resultierenden branchen- und unternehmensspezifischen Kenntnisse. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben wird dadurch eine kontinuierliche wirtschaftliche Begleitung in den unternehmerischen Fragestellungen möglich.

Gesellschaftsrechtlich veranlasste Prüfungen

Neben der reinen Abschlussprüfung bieten wir Ihnen weitere gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Prüfungen an.

Unsere Leistungen umfassen Prüfungen nach dem GmbH-Gesetz, nach dem Aktiengesetz sowie nach dem Umwandlungsgesetz.

Sonderprüfungen

Sonderprüfungen werden neben den Gesellschaftern in vielen Fällen auch von anderen Adressaten gewünscht. Zum Kreis möglicher Interessenten gehören oft auch Banken und Aufsichtsorgane.