Steuerliche Maßnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des von der Landesregierung NRW zugesagten Rettungsschirms wurde beschlossen, dass die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen auf Antrag
- die fälligen oder fällig werdenden Einkommen-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuer zinslos stunden
- die Steuervorauszahlungen bei Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer herabsetzen
- Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen
- die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null festsetzen.
Die Mitteilung der Landesregierung können Sie über den nachfolgenden Link abrufen:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Anträge zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung gestellt werden sollen.
Informationen zur KfW-Corona-Hilfe finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.