Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Ausübung der Tätigkeiten von Maklern, Darlehns- und Anlagenvermittlern, Bauträgern und Baubetreuern. Die Regelungen in § 34c GewO sollen neben der Zuverlässigkeit auch die geordneten Vermögensverhältnisse dieser Gewerbetreibenden gewährleisten.
Im Rahmen einer Prüfung werden Ihre Geschäfte in diesem Bereich analysiert und in einem umfassenden Prüfungsbericht dargestellt, so dass die Verpflichtungen gegenüber den zuständigen Behörden fristgerecht und vollumfänglich erfüllt werden können.