| Einkommensteuer | |
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Laufzeitbezogene Betrachtungsweise bei Firmenwagen-Leasingsonderzahlungen Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat zu der Frage Stellung genommen, in welcher Höhe eine im Dezember 2013 geleistete Leasingsonderzahlung für einen teils privat und teils zu unternehmerischen Zwecken genutzten Pkw als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig ist. |
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Abzug der beim Tod des Steuerpflichtigen noch nicht verbrauchten Erhaltungsaufwendungen Der Eigentümer eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks erzielte aus diesem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Als er verstarb, stritten seine Frau und das Finanzamt darüber, ob noch nicht berücksichtigte Erhaltungsaufwendungen im Todesjahr (Streitjahr) in einer Summe beim Erblasser abziehbar sind oder die Verteilung beim Erben fortgeführt wird. |
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Probandenhonorare für medizinische Studien sind steuerbar Eine Steuerpflichtige hatte für die Teilnahme an drei klinischen Studien (eine Creme und zwei Medikamente) Vergütungen i. H. v. insgesamt 7.275 Euro zuzüglich Fahrtkostenpauschalen erhalten. Für den Fall studienbedingter Verletzungen wurde zugunsten der Probanden eine Probandenversicherung abgeschlossen. |
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Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen – Nebenkostenabrechnung vorlegen Wohnungseigentümer und Mieter können Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen anteilig steuerlich geltend machen. Dafür sollte die Nebenkostenabrechnung bei der Einkommensteuererklärung vorgelegt werden. |
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Kosten für Abonnement einer Tageszeitung nicht abzugsfähig Der Sprecher eines Bankvorstands klagte gegen seinen Einkommensteuerbescheid. Er wollte die Kosten für sein Tageszeitungsabonnement – zumindest anteilig – als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Er trug vor, dass die tagesaktuelle Information über Finanzen, Politik und Wirtschaft wesentlicher Bestandteil seiner Tätigkeit sei. |
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Bau neuer Mietwohnungen kann Steuervorteile bringen Vermieter können für neu gebaute Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. Dies setzt aber voraus, dass der Bauantrag für die neue Wohnung vor dem 1. Januar 2022 gestellt wird dann mindestens zehn Jahre lang vom Bauherrn oder Käufer vermietet wird. |
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| Umsatzsteuer | |
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Personengesellschaft als Organgesellschaft Aufgrund europarechtlicher Vorgaben können Personengesellschaften umsatzsteuerlich Organgesellschaften sein. Trotz zustimmender Auffassung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. Mai 2017 war bislang unklar, in welchen Fällen eine Personengesellschaft Organgesellschaft sein kann. |
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Zur Stromlieferung als selbstständige Leistung neben einer umsatzsteuerfreien Vermietung Das Finanzgericht Niedersachsen hatte über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist. |
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Wohnungsvermietung: Energielieferungen sind steuerpflichtige Hauptleistungen Vor dem Finanzgericht Münster klagte die Vermieterin eines Grundstücks, auf dem sich u. a. ein Haupthaus mit zwei Wohnungen befand. Sie installierte 2016 eine neue Heizungsanlage für die Wohnungen im Haupthaus. Die Klägerin gab Umsatzsteuervoranmeldungen ab und verzichtete auf die Kleinunternehmerregelung. |
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| Verfahrensrecht | |
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Schätzung eines Gastronomiebetriebs auf Grundlage der Richtsatzsammlung rechtmäßig Im summarischen Verfahren ist die Schätzung eines Gastronomiebetriebs (hier: Restaurant mit portugiesisch-mediterraner Küche) auf der Grundlage der Richtsatzsammlung unter Berücksichtigung des Mittelwerts der Bandbreite der Rohgewinnaufschlagsätze (im Streitjahr 257 Prozent) nicht zu beanstanden, wenn sich der geprüfte Betrieb in guter Lage befindet, in den sozialen Medien positiv bewertet und als gut besucht dargestellt wird und keine substanziierten Gründe vorgetragen werden, die eine schlechte Ertragslage nahelegen. |
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Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen, haben nun bis Ende Oktober 2021 Zeit, um ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. |
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| Sonstiges | |
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Antrag auf Wirtschaftsförderung: Exakte Angaben zwingend erforderlich Ein Handwerksbetrieb mit Betriebsstätten in unterschiedlichen Ortsgemeinden stellte einen Antrag auf regionale Wirtschaftsförderung für Werkzeugmaschinen im Wert von rund 121.000 Euro. |
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