| Wichtige steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel | |
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Umsatzsteuersätze ab 2021 Die eingeführte Senkung der Umsatzsteuersätze ab dem 01.07.2020 ist befristet bis zum 31.12.2020. Infolgedessen erhöhen sich die Umsatzsteuersätze ab dem 01.01.2021 wieder von 16 % auf 19 % sowie von 5 % auf 7 %. |
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Zweites Familienentlastungsgesetz und Vereinfachung bei Kindergeldanträgen Am 27.11.2020 hat der Bundesrat dem Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann dann am 01.01.2021 und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr später in Kraft treten. |
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Kassenführung
Unternehmer, die elektronische Registrierkassen bzw. PC-Kassen verwenden, wurden mit Wirkung zum 01.01.2020 zur Verwendung einer sog. Zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtet. |
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Degressive Abschreibung
Die zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Krise haben den Gesetzgeber veranlasst, die Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu verbessern. |
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Entfernungspauschale
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können Arbeitnehmer eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen. |
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Häusliches Arbeitszimmer und sog. Home-Office Ein häusliches Arbeitszimmer kann bis zur Höhe von 1.250 Euro steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn für die betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Kosten sind sogar unbeschränkt absetzbar, wenn das Arbeitszimmer ausnahmsweise den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. |
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Verbilligte Vermietung
Die Nutzungsüberlassung einer Wohnung ist in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn bei Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken das Entgelt weniger als bisher 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt. |
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Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 Der Solidaritätszuschlag wird für einen Großteil der Steuerpflichtigen abgeschafft. Das entsprechende Gesetz wurde bereits 2019 beschlossen. Die Freigrenze bei der Einzel- und Zusammenveranlagung wird angehoben. |
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Kurzarbeitergeld und Corona-Bonus Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld werden künftig bis 80 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt bis Ende 2021 steuerfrei gestellt. |
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Stärkung für das Ehrenamt
Die Übungsleiterpauschale wird von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben. |
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Freigrenze für Sachbezüge und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge wird im Jahressteuergesetz von aktuell 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Die Neuregelung tritt jedoch erst mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft. |
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| Einkommensteuer | |
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Handwerker-Rechnung steuerlich geltend machen – Arbeiten zum Jahreswechsel nutzenWer zu Hause Handwerker beschäftigt, kann die Ausgaben steuermindernd geltend machen. Absetzbar sind 20 % der Arbeitskosten. Maximal kann damit die Steuerlast jedoch nur um 1.200 Euro gesenkt werden, denn die Handwerkerkosten sind bei 6.000 Euro pro Jahr begrenzt. Vor dem Jahreswechsel kann man dabei einen Gestaltungsspielraum nutzen. |
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Keine Steuerermäßigung für Reinigung einer öffentlichen Straße und für in Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten
Die spätere Klägerin hatte die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer bei Aufwendungen für die Straßenreinigung als haushaltsnahe Dienstleistungen sowie für Tischlerarbeiten als Handwerkerleistungen beantragt. |
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Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für 2019 verlängert
Die Abgabefrist für das Kalenderjahr 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen wird bis zum 31.03.2021 verlängert. Das teilte das Bundesfinanzministerium am 04.12.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Krise mit. |
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| Lohnsteuer | |
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Auch bei Online-Weihnachtsfeier Steuerregeln beachten
Auch wenn eine Firma für die Mitarbeiter eine Weihnachtsfeier virtuell ausrichtet, gelten steuerliche Voraussetzungen. Andernfalls fällt für die Arbeitnehmer Lohnsteuer an. Online-Weihnachtsfeiern können durchaus aufwändig ausgestaltet sein, vom Essens-und Getränkepaket, das Mitarbeitern nach Hause geliefert wird, über virtuelle Cocktailmix- oder Kochkurse bis hin zum gemeinsamen Onlinespiel, gibt es zahlreiche Angebote. |
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| Umsatzsteuer | |
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Eingescannte Rechnungskopien ausreichend für fristgerechte Vorlage der Rechnungsbelege Die Beteiligten stritten sich um die Berechtigung des Klägers, Vorsteuervergütung zu erhalten bzw. ob die Einreichung eingescannter Rechnungskopien statt eingescannter Originalrechnungen den Anforderungen und damit für eine fristgerechte Vorlage der Rechnungsbelege genügen. |
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