Einkommensteuer | |
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Stipendiumsleistungen mindern nur teilweise die abziehbaren Ausbildungskosten Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium sind, sofern kein Ausbildungsdienstverhältnis vorliegt, bis zu 6.000 € je Kalenderjahr als Ausbildungskosten (Sonderausgaben) abzugsfähig. |
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Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind
Getrennt lebende Eltern streiten sich häufig darüber, wem von beiden das Kindergeld zusteht. Lebt das Kind bei einem Elternteil, ist die Haushaltsaufnahme des Kinds der Anknüpfungspunkt. Lebt das Kind im eigenen Haushalt, ist entscheidend, wer die höhere Unterhaltsrente zahlt. |
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Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit
Ein Übungsleiter erzielte aus seiner Tätigkeit im Streitjahr Einnahmen von 108,00 €. Die Aufwendungen, die mit seiner Tätigkeit im Zusammenhang standen, betrugen 608,60 €. Er machte in seiner Einkommensteuererklärung Verluste aus selbstständiger Arbeit von 500,60 € geltend. |
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Verfahrensrecht | |
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Ausländische Buchführungspflichten können deutsche steuerliche Buchführungspflicht begründen Wer nach anderen Gesetzen als den deutschen Steuergesetzen buchführungspflichtig ist, muss diese Pflicht auch für die deutsche Besteuerung erfüllen. Das gilt selbst dann, wenn sich die Buchführungspflicht nach ausländischem Recht ergibt. |
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Unternehmer/Unternehmen | |
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Keine 5%‑ige Versteuerung eines Übertragungsgewinns aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall Wird eine Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen, bleibt bei der übernehmenden Gesellschaft ein Gewinn oder Verlust in Höhe des Unterschieds zwischen dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Gesellschaft und dem Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind, abzüglich der Kosten des Vermögensübergangs außer Ansatz. |
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Vertraglich übernommene Gewerbesteuer als Veräußerungskosten
Ein Kommanditist veräußerte seinen Geschäftsanteil an einer GmbH & Co. KG. Er vereinbarte mit dem Käufer, dass beide die dabei aufgrund einer vorangegangenen Verschmelzung anfallende Gewerbesteuer jeweils zur Hälfte tragen sollten. Im Rahmen der Feststellungserklärung erklärte die GmbH & Co. KG aus dem Verkauf einen Veräußerungsgewinn. |
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Die Legitimationswirkung der Gesellschafterliste greift auch bei eingezogenen Geschäftsanteilen Der Bundesgerichtshof hat seine Ansicht zur Legitimation einer Gesellschafterliste bekräftigt. Die Gesellschafterliste entfaltet eine Legitimationswirkung zugunsten der dort eingetragenen Personen. |
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Gewinnausschüttungsanspruch aus GmbH‑Beteiligung kann bei hinreichender Sicherheit auch ohne Gewinnverwendungsbeschluss zu aktivieren sein Hat ein Bilanzierender GmbH‑Anteile im Betriebsvermögen, so sind Gewinnausschüttungsansprüche hieraus erst zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der GmbH vorliegt. Allerdings kann auch ein erst künftig entstehender Anspruch zu aktivieren sein, wenn er wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht und am Bilanzstichtag hinreichend sicher ist. |
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Umsatzsteuer | |
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Anforderungen an den Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen Der Unternehmer muss bei umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen mit Belegen nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Liefergegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Die Belegnachweispflicht kann nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs nicht durch Zeugenbeweis ersetzt werden. |
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Erstattung zu Unrecht abgeführter Umsatzsteuer an Bauträger Nachdem der Bundesfinanzhof im Jahr 2013 entschieden hat, dass Bauträger für von ihnen bezogene Leistungen von Bauunternehmern regelmäßig nicht die Umsatzsteuer schulden, fordern die Bauträger die zu Unrecht von ihnen an die Finanzämter abgeführte Umsatzsteuer zurück. |
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Mieter/Vermieter | |
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Ältere Mieter dürfen nicht gekündigt werden Alter schützt vor Kündigung. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Geklagt hatten zwei Senioren, die wegen Eigenbedarfs ihre Wohnung verlassen sollten. |
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Erben | |
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Sachverständigengutachten für Grundbesitzbewertung nicht stets vorrangig Die Erbin eines freistehenden Einfamilienhauses veräußerte das Objekt zeitnah nach dem Erbfall für 460.000 €. Mit der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts legte sie ein Gutachten vor, wonach eine Gutachterin einen Verkehrswert von 220.000 € ermittelt hatte. Das zuständige Finanzamt stellte eigene Ermittlungen an und setzte den Wert mit 320.000 € bei der Erbschaftsteuerfestsetzung an. |
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Arbeitgeber/Arbeitnehmer | |
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Unbezahlter Sonderurlaub und gesetzlicher Urlaubsanspruch Setzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung unbezahlten Sonderurlaubs vorübergehend aus, entsteht beim Arbeitnehmer für diese Zeit kein Anspruch auf Erholungsurlaub. |
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