| Verfahrensrecht | |
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Haftung des Geschäftsführers nach Insolvenzeröffnung Ein GmbH‑Geschäftsführer wurde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH vom Finanzamt für Steuerschulden der Gesellschaft als Haftungsschuldner in Anspruch genommen. Gegen den Haftungsbescheid legte er erfolglos Einspruch ein. |
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| Einkommensteuer | |
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Einkommensteuerrechtliche Behandlung vergeblicher Investitionen in betrügerische Modelle Ein Anleger hatte mit verschiedenen Gesellschaften einer Gesellschaftsgruppe Verträge über den Erwerb und Betrieb mehrerer Blockheizkraftwerke (BHKW) geschlossen und die entsprechenden Kaufpreise gezahlt. |
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Eigenes Vermögen des Inhabers eines Handelsgewerbes während des Bestehens einer atypischen stillen Gesellschaft
Begründet der Inhaber eines Handelsgewerbes an seinem gesamten Betrieb eine stille Gesellschaft (Beteiligung einer natürlichen oder juristischen Person am Betrieb mit einer Vermögenseinlage), im Rahmen derer der stille Gesellschafter Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt, entsteht eine atypisch stille Gesellschaft als eigenständige Mitunternehmerschaft. |
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| Gewerbesteuer | |
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Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums Scheidet der vorletzte Gesellschafter während eines Jahrs aus einer Personengesellschaft aus, wird aus der Personengesellschaft ein Einzelunternehmen. Damit liegen für das Jahr des Ausscheidens zwei Steuerschuldner (Personengesellschaft und Einzelunternehmer) vor. |
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| Arbeitgeber/Arbeitnehmer | |
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Keine anteilige Verdienstgrenze mehr bei kurzfristiger Beschäftigung Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn der Beschäftigte von seinem Arbeitgeber nur mit einem zeitlich geringfügigen Arbeitseinsatz betraut ist und ihm keine weiteren Arbeitseinsätze in Aussicht gestellt werden. |
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Kein Ausgleich überdurchschnittlicher Arbeitszeit durch Urlaubs- und Feiertage Bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Urlaubs- und Feiertage nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Krankenhauses, das für die bei ihm beschäftigten Ärzte Arbeitszeitschutzkonten führte, um die Einhaltung der höchstzulässigen Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt sicherzustellen. |
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| Gesellschaft/Gesellschafter | |
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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entgeltumwandlung Ein Geschäftsführer war mehrheitlich an einer GmbH beteiligt. Die GmbH sagte ihm 1994 eine Altersrente von 60 % des letzten Grundgehalts ab dem 65. Lebensjahr zu. |
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Existenzgründerzuschüsse aus dem EXIST-Programm keine Sonderbetriebseinnahmen Die an Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gezahlten Existenzgründerzuschüsse des EXIST-Programms stellen keine Sonderbetriebseinnahmen dar. |
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Keine Abfärbung gewerblicher Einkünfte bei Verlusten Eine Personengesellschaft, die auch gewerbliche Einkünfte erzielt, gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, selbst wenn sie hauptsächlich nicht gewerbliche Einkünfte erzielt. |
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| Grundstückskäufer/Vermieter | |
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Kein Haftungsausschluss bei arglistigem Verschweigen von Sachmängeln beim Grundstückskauf Im Verkaufsprospekt einer Immobilie wurde u. a. damit geworben, dass diese technisch und optisch auf dem neuesten Stand sei. Zudem sei das Haus unterkellert und trocken. Der Kaufvertrag sah deshalb auch einen Haftungsausschluss für Sachmängel vor. |
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Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete möblierter Wohnungen Eine Wohnungsmiete muss mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen, um als voll entgeltliche Vermietung anerkannt zu werden. Liegt die vereinbarte Miete darunter, können Vermieter entstandene Werbungskosten nur anteilig geltend machen. |
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| Umsatzsteuer | |
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Keine überhöhten Anforderungen an Rechnung für Vorsteuerabzug Eine Rechnung muss, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, insbesondere Angaben zu der dem Leistenden erteilten Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zur Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände und zum Umfang und zur Art der sonstigen Leistung sowie zum Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung enthalten. |
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Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bei Differenzbesteuerung muss unionsrechtlich geklärt werden Auf Umsätze von Kleinunternehmern wird keine Umsatzsteuer erhoben. Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht überschreiten wird. |
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