Energiewirtschaftsgesetz: vzbv fordert Mindeststandards für dynamische Stromtarife

Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes setzt EU-Energierecht um und verbessert den Schutz von Verbrauchern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Entwurf des Ministeriums, fordert aber Nachbesserungen.

vzbv, Mitteilung vom 11.09.2024

Verbraucherzentrale Bundesverband nimmt Stellung zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes

Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes setzt EU-Energierecht um und verbessert den Schutz von Verbraucher:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Entwurf des Ministeriums, fordert aber Nachbesserungen.

„Es ist ein guter Schritt, dass das Wirtschaftsministerium das Netzanschlussverfahren für größere Erneuerbare-Energien-Anlagen standardisieren und digitalisieren will“, sagt Thomas Engelke, Energieexperte beim vzbv. „Die Standardisierung muss aber auch um die Niederspannungsebene erweitert werden. Hiervon würden Verbraucher:innen unmittelbar profitieren, da private Haushalte ihre Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpe oder Wallboxen für E-Autos an die Niederspannungsebene anschließen müssen.“

Der vzbv fordert:

  • Das Netzanschlussverfahren zu standardisieren: Der vzbv begrüßt die Maßnahmen zur Beschleunigung von Netzanschlussverfahren. Ab 2027 sollten alle Verfahren in der Niederspannung bundesweit standardisiert und digitalisiert durchgeführt werden können.
  • Klare Mindeststandards für dynamische Stromtarife: Stromversorger müssen ab 2025 auch dynamische Stromtarife anbieten. Der vzbv begrüßt, dass auch weiter Festpreistarife angeboten werden müssen. Verbraucher:innen behalten dadurch weiter die Wahlfreiheit. Allerdings müssen für diese Tarife Mindeststandards in Bezug auf die Informationen eingeführt und die Vergleichbarkeit mit Festpreisen verbessert werden.
  • Der vzbv begrüßt die Einführung von Energy Sharing: Mit der Einführung eines Energy Sharings, mit dem Verbraucher:innen Energie gemeinsam nutzen können, kommt das Wirtschaftsministerium einer Forderung des vzbv nach. Dadurch können Stromerzeugung und -verbrauch besser koordiniert werden, der Stromnetzausbau gedämpft und Kosten eingespart werden. Allerdings wird es einige Zeit dauern, bevor Energy Sharing in der Breite genutzt wird.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

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