BMF, Schreiben IV B 5 – S 1100/24/10001 :002 vom 17.10.2024
Die Muster für
- die Gruppenträgermeldung und
- den Widerruf der Gruppenträgermeldung
sind fertiggestellt. Sie können auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern abgerufen werden.
Die elektronische Abgabe kann voraussichtlich ab dem 2. Januar 2025 erfolgen. Die Abgabe erfolgt über das BZSt Online-Portal.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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Das Schreiben samt Anhang finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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