Bundestag: Jahressteuergesetz 2024 und Freistellung des Existenzminimums angenommen

Der Bundestag hat am 18.10.2024 in 2./3. Lesung das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) in Form der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Der Finanzausschuss hat noch eine Vielzahl von Änderungen aufgenommen. Daneben wurde auch das Gesetz zur Freistellung des steuerlichen Existenzminimums 2024 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat muss beiden Gesetzen zustimmen. Dafür ist voraussichtlich die Bundesratssitzung am 22.11.2024 vorgesehen.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.10.2024

Der Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2024, den von der Bundesregierung eingebrachten und vom Finanzausschuss geänderten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024, 20/12780, 20/13157) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Dazu hatten der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/13419 Buchstabe a) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/13420) vorgelegt.

Ebenfalls auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/13397) nahm das Parlament den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (20/12783, 20/13084, 20/13328 Nr. 7) an. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Auch zu dieser Vorlage lag den Abgeordneten ein Bericht des Haushaltsausschusses (20/13398) vor.

Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen“ (20/12109), den der Bundestag gegen das Votum der Antragsteller auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zurückwies (20/13419 Buchstabe b).

Einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur „Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression“ (20/13357) überwiesen die Abgeordneten zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Federführung übernimmt der Finanzausschuss.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

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