Finanzausschuss beschließt steuerliche Entlastung ab 2025

Der Finanzausschuss hat am 18.12.2024 eine Verschlankung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (BT-Drs. 20/12778) beschlossen. Die Zweite und dritte Beratung im Bundestag findet am 19.12.2024 statt.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.12.2024

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch mit einem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Verschlankung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (20/12778) beschlossen. Damit enthält das Steuerfortentwicklungsgesetz nur noch die Regelungen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2025 und 2026 mit der Anpassung an die Ergebnisse des 6. Steuerprogressionsberichts (Erhöhung des Grundfreibetrages und Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte) sowie eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und AfD. Die Gruppe Die Linke lehnte den Entwurf ab. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 880/2024

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