Zusätzliche Berufskrankheiten aufgenommen

Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 eine Verordnung beschlossen, nach der drei neue Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden können.

BMAS, Pressemitteilung vom 13.12.2024

Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 eine Verordnung beschlossen, nach der drei neue Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden können:

  • Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung
  • Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern
  • Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub

Der Verordnung müssen jetzt noch die Länder zustimmen.

Die Aufnahme der Erkrankung „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ in die Berufskrankheitenverordnung ist aktuell noch nicht möglich, da hierzu noch Rückfragen geklärt werden. Da die Erkrankung bereits als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden kann, führt dies nicht zu Nachteilen für die Betroffenen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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