Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard für KMU (VSME): EU-Kommission veröffentlicht Empfehlung zum VSME

Die EU-Kommission hat am 30.07.2025 eine Empfehlung für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard für KMU sowie einen begleitenden Anhang I (VSME-Basis- und Zusatzmodul) und Anhang II (praktische Leitlinien) veröffentlicht.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 30.07.2025

Die EU-Kommission hat am 30.07.2025 eine Empfehlung für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard für KMU sowie einen begleitenden Anhang I (VSME-Basis- und Zusatzmodul) und Anhang II (praktische Leitlinien) veröffentlicht. Die Vorarbeiten zum VSME-Standard hat die Beratergruppe EFRAG geleistet und einen erarbeiteten VSME-Entwurf im Dezember 2024 an die EU-Kommission übergeben.

Ziel ist es, KMU (Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern) ein vereinfachtes Instrument an die Hand zu geben, um ESG-Anfragen, die Banken oder große berichtspflichtige Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten an sie richten, beantworten zu können und die zahlreichen Fragebögen zu ersetzen. Ferner kann die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung den Zugang zu grüner Finanzierung unterstützen.

Die EU-Kommission empfiehlt daher nicht börsennotieren KMU und Kleinstunternehmen den VSME für die freiwillige Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu nutzen. Ferner legt sie auch großen Unternehmen und Finanzintermediären nahe, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anzuwenden und Anfragen bei KMU so weit wie möglich auf Informationen, die im VSME enthalten sind, zu beschränken.

An die EU-Mitgliedstaaten ergeht die Aufforderung, für den VSME-Standard zu sensibilisieren und dessen Anwendung und Akzeptanz zu fördern. Außerdem ist es wichtig, KMU die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch digitale Lösungen und Instrumente zu erleichtern.

Im Rahmen des Projektes „Improving Sustainability Reporting for Businesses“ werden die EU-Mitgliedstaaten fachlich unterstützt, Unternehmen auf nationaler Ebene digitale Unterstützung bereitzustellen und digitale Kapazitäten aufzubauen. Die EU-Kommission prüft außerdem, ob zur Extraktion der für die ESG-Berichterstattung relevanten Daten – gemäß Anhang I – die elektronische Rechnungsstellung genutzt werden kann.

Der in Anhang I enthaltene VSME-Standard enthält ein Basis- und ein Zusatzmodul. Laut Empfehlung dient das Basismodul als der angestrebte Ansatz für Kleinstunternehmen, d. h. sie können sich auf bestimmte Teile beschränken. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt das Basismodul jedoch als Mindestanforderung. Die Anwendung des Basismoduls ist zudem Voraussetzung für die Offenlegung des Zusatzmoduls. Die im Zusatzmodul enthaltenen Datenpunkte können z. B. von Banken, Anlegern oder Firmenkunden zusätzlich abgefragt werden. Zur Unterstützung der KMU bei der Anwendung des VSME stellt EFRAG auf seiner Webseite umfangreiche Informationsmaterialen, wie z. B. Videos, Leitfäden und digitale Tools (z. B. ein digitales VSME Excel-Template und XBRL Taxonomie) bereit.

Die EU-Kommission betont, dass die Empfehlung zum VSME-Standard eine Zwischenlösung darstellt. Hintergrund ist, dass derzeit auf europäischer Ebene die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen überarbeitet wird (sog. Omnibus-Paket I). Darin wird u. a. vorgeschlagen, den Anwendungsbereich auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern zu reduzieren. Für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern soll es einen freiwilligen Berichtsstandard geben, den die EU-Kommission in Form eines delegierten Rechtsaktes nach Verabschiedung des Omnibus-Paketes 1 vorlegen wird, und der auf dem VSME (wie von EFRAG erarbeitet und mit der heutigen Kommissionsempfehlung gebilligt) basieren soll. Der zukünftige freiwillige Standard soll zudem als Obergrenze für die Wertschöpfungskette (sog. value chain cap) dienen und Unternehmen (mit bis zu 1.000 Mitarbeitern) vor übermäßigen Informationsabfragen schützen. Die EU-Kommission schließt daher nicht aus, dass der zukünftige freiwillige Berichterstattungsstandard für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern von der heutigen Empfehlung abweichen wird.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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