Reform der Fluggastrechteverordnung auf EU-Ebene

Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab (BT-Drs. 21/962).

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.08.2025

Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche „Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus“ lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen „ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft“ ein. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 334/2025

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