Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse: Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2025

Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse ab 1. Januar 2025 überarbeitet (Az. IV C 3 – S 2285/00019/007/068).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 3 – S 2285/00019/007/068 vom 02.12.2025

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2025 überarbeitet worden. Änderungen, die sich gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1. Januar 2024 ergeben, sind durch Fettdruck hervorgehoben.

Das Schreiben ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2025 das BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2023 (BStBl I 2023 S. 2236). Es wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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