Gesetzentwurf für Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen

Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. So sieht es ein Entwurf der Bundesregierung (sog. Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz) vor (BT-Drs. 21/3484).

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.01.2026

Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. So sieht es ein Entwurf der Bundesregierung für ein Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG, 21/3484) vor. Dieser soll die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umsetzen. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag – hib-Nr. 7/2026

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