BFH: Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer (II)

Der BFH hat sich ein weiteres Mal mit der Frage befasst, ob die Besteuerung der virtuellen Automatenspiele gegen das Verfassungs- bzw. Europarecht verstößt (Az. IX R 28/24).

BFH, Urteil IX R 28/24 vom 04.11.2025

Leitsatz

Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht.

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil IX R 27/24 vom 04.11.2025.

Quelle: Bundesfinanzhof

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