Unzulässige Nutzung Künstlicher Intelligenz bei studentischen Prüfungsleistungen

Das VG Kassel hat entschieden, dass die unerlaubte Nutzung von KI bei Uni-Prüfungen zu „nicht bestanden“ führt. Darüber hinaus kann der Prüfling von der Wiederholung ausgeschlossen werden (Az. 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS).

VG Kassel, Pressemitteilung vom 26.02.2026 zu den Urteilen 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS vom 25.02.2026

Die für das Hochschulrecht zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat mit Urteilen vom 25.02.2026 zwei Klagen von Studierenden abgewiesen.

In beiden Fällen hatte die Universität Kassel Prüfungsleistungen (eine Bachelorarbeit im Fach Informatik und eine Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht) für „nicht bestanden“ erklärt und die Kläger wegen schwerer Täuschung durch verbotene Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) auch von der Prüfungswiederholung ausgeschlossen. Die Kammer hat diese Bewertungen der Universität bestätigt, weil sich die Studierenden – so auch zur Überzeugung des Gerichts – unerlaubter Hilfsmittel bedient haben. Insoweit hat das Gericht verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungssituationen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes aufgestellt.

Das Verwaltungsgericht hat gegen beide Urteile das Rechtsmittel der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Rechtssache zugelassen.

Quelle: Verwaltungsgericht Kassel

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