Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung der Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

Die EU-Kommission leitet eine öffentliche Konsultation zu möglichen Überarbeitungen der Kriterien der EU-Taxonomie ein. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie soll im Rahmen der Überarbeitung einfacher und benutzerfreundlicher gestaltet werden.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 17.03.2026

Die Kommission leitet eine öffentliche Konsultation zu möglichen Überarbeitungen der Kriterien der EU-Taxonomie ein. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie soll im Rahmen der Überarbeitung einfacher und benutzerfreundlicher gestaltet werden. Beiträge können bis zum 14. April eingesendet werden.

Die EU-Taxonomieverordnung ist ein Eckpfeiler des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen und lenkt Investitionen in nachhaltige Projekte. In ihren „technischen Bewertungskriterien“ sind die Bedingungen festgelegt, die Wirtschaftstätigkeiten erfüllen müssen, um als nachhaltig zu gelten.

Vorschläge stützen sich auf Input der Interessenträger

Die Überprüfung stützt sich auf umfassende Beiträge der Interessenträger aus Konsultationen, Workshops und einer Aufforderung zur Stellungnahme. Die heute veröffentlichten Überarbeitungsentwürfe enthalten gestraffte Kriterien und Klarstellungen dazu, wie die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen ist. Die Vorschläge würden auch die Kriterien an die aktualisierten EU-Rechtsvorschriften anpassen und den technologischen Fortschritt besser widerspiegeln.

Ziel ist es, die Vorgaben zu vereinfachen, den Zugang zu grüner Finanzierung in der EU zu verbessern und die Markttransparenz durch klarere Offenlegungen zu erhöhen.

Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland

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