Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 19. September 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen

Im Rahmen der effektiven Mindestbesteuerung müssen Unternehmensgruppen einen sog. Mindeststeuer-Bericht (GIR- GloBE Information Return) abgeben. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts in Art und Umfang rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, hat sich die Staatengemeinschaft darauf verständigt, durch die vorliegende völkerrechtliche Mehrseitige Vereinbarung einen automatischen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen zu etablieren.

BMF, Mitteilung vom 20.03.2026

Im Rahmen der effektiven Mindestbesteuerung müssen Unternehmensgruppen einen sog. Mindeststeuer-Bericht (GIR- GloBE Information Return) abgeben. In diesem sind bestimmte Kennziffern über die betreffenden Unternehmensgruppen enthalten. Diese Angaben sind notwendig für die sachgerechte Administration der globalen effektiven Mindestbesteuerung sowie zur Überprüfung der Mindeststeuererklärung.

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des internationalen Informationsaustauschs in Bezug auf GloBE-Informationen mit Drittstaaten. Dabei handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen eingereicht werden. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts in Art und Umfang rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, hat sich die Staatengemeinschaft darauf verständigt, durch die vorliegende völkerrechtliche Mehrseitige Vereinbarung einen automatischen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen zu etablieren.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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