Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung – Außenprüfungsordnung (ApO) – Änderung und Neufassung der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000)

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung – Außenprüfungsordnung (ApO) – soll die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung – Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) – vom 15. März 2000 ersetzen.

BMF, Mitteilung vom 23.03.2026

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung – Außenprüfungsordnung (ApO) – soll die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung – Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) – vom 15. März 2000 ersetzen.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730) wurden in der Abgabenordnung die gesetzlichen Vorschriften zur Außenprüfung teilweise geändert. Ziel dieser Änderungen war es die Außenprüfung zu beschleunigen. Die neuen oder geänderten Vorschriften wurden in die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung (BpO 2000) eingearbeitet. In dem Zuge wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift neu gegliedert und neu gefasst und in „Außenprüfungsordnung – ApO“ umbenannt.

Neben den erforderlichen Anpassungen an die neue Gesetzeslage werden in der ApO weitere Änderungen vorgenommen, die insbesondere auf eine Beschleunigung der Außenprüfungen gerichtet sind und die die Zusammenarbeit zwischen den Außenprüfungsstellen der Länder und des BZSt verbessern sollen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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