EU Kommission legt Vorschlag für eine EU Inc. vor

Mit der EU Inc. hat die EU-Kommission eine zusätzliche europäische Rechtsform mit beschränkter Haftung vorgeschlagen, die neben den nationalen Gesellschaftsformen als harmonisierte Rechtsform in die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten aufgenommen werden soll. Der Entwurf zielt auf einen durchgängig digitalen Unternehmenslebenszyklus und harmonisierte Verfahren in allen Mitgliedstaaten. Damit sollen Gründungen, grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten und behördliche Interaktionen spürbar vereinfacht werden.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 24.03.2026

Mit der EU Inc. hat die EU-Kommission am 18.03.2026 eine zusätzliche europäische Rechtsform mit beschränkter Haftung vorgeschlagen, die neben den nationalen Gesellschaftsformen als harmonisierte Rechtsform in die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten aufgenommen werden soll. Der Entwurf zielt auf einen durchgängig digitalen Unternehmenslebenszyklus und harmonisierte Verfahren in allen Mitgliedstaaten. Damit sollen Gründungen, grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten und behördliche Interaktionen spürbar vereinfacht werden.

Digitale Unternehmensprozesse: Gründung, Registrierung & Verwaltung

Zentraler Bestandteil ist eine EU weite digitale Schnittstelle („EU central interface“), über die Gründungen und auch spätere Verwaltungsvorgänge beschleunigt abgewickelt werden können. Sie soll mit den nationalen Registern über BRIS verknüpft werden. Perspektivisch soll die Schnittstelle zu einem zentralen digitalen EU Register weiterentwickelt werden.

  • Beschleunigte Gründung („fast-track formation“): Registrierungen innerhalb von 48 Stunden zu Kosten von höchstens 100 Euro, bei voller Online-Abwicklung und nur in begründeten Ausnahmefällen mit physischer Vorsprache.
  • Voraussetzung: Verwendung der EU-Standardvorlage für die Satzung/den Gesellschaftsvertrag sowie eines harmonisierten vollständig digitalen, maschinenlesbaren Antragsformulars, das Informationen als strukturierte Daten erfasst.
  • Wird die EU-Standardvorlage für die Satzung/den Gesellschaftsvertrag nicht verwendet, so soll die Registrierung innerhalb von fünf Tagen erfolgen.
  • Daneben bleibt eine Gründung weiterhin über eine vollständig digital durchgeführte Anmeldung beim nationalen Unternehmens-/Handelsregister – mit vorgenannten Eintragungsfristen und -voraussetzungen – möglich.

Das Antragsformular soll u. a. auch alle notwendigen Informationen enthalten, die erforderlich sind für die Ausstellung der USt-IdNr. und die Eintragung von wirtschaftlichen Berechtigten in das Register der wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister). Das nationale Unternehmens-/Handelsregister soll nach der Registrierung unverzüglich diese Informationen in digitaler Form mit den zuständigen öffentlichen Behörden austauschen. Die EU Inc. soll die USt-IdNr. von den zuständigen Behörden digital und unverzüglich erhalten. Die EU Inc. ist nicht verpflichtet, separate Anträge zu stellen oder zusätzliche Informationen bereitzustellen, die andernorts abrufbar sind („Once-Only-Prinzip“).

Das Unternehmens-/Handelsregister soll auch die Informationen über die EU Inc. in digitaler Form mit den Sozialversicherungsbehörden austauschen.

Digitale Nachweise wie die EU-Gesellschaftsbescheinigung („EU Company Certificate“) und die digitale EU Vollmacht („Digital EU Power of Attorney“) sind ausdrücklich für die Nutzung mit der European Digital Identity Wallet (EUDI) und der European Business Wallet (EUBW) vorgesehen und könnten für Signaturen, Vertretungen und Verfahrenshandlungen eingesetzt werden.

Kapitalrahmen & Beteiligungen

Darüber hinaus erhält die EU Inc. einen flexibel gestalteten Kapitalrahmen. Ein verpflichtendes Mindestkapital sieht der Entwurf nicht vor. Ihre Anteile sind vollständig dematerialisiert und werden in einem konstitutiven, digitalen Anteils-/Aktienregister („digital register of shares“) geführt, das den Besitz der Aktien nachweist. Das digitale Register ist von der Gesellschaft oder einem Dritten zu führen; die Integrität und Sicherheit des Registers sind sicherzustellen. Die zugehörigen digitalen Anteils-/Aktienzertifikate können ebenso mit der EUDI bzw. der EUBW kompatibel sein.

Die Rechtsform ermöglicht verschiedene Anteils-/Aktienklassen mit variablen Stimm- und Wirtschaftsrechten und die Übertragung soll vollständig online und ohne notarielle Formerfordernisse erfolgen. Mitgliedstaaten können EU Inc.-Unternehmen für den Handel der Anteile/Aktien einen Zugang zum regulierten Markt (Börse) gewähren.

Rechtsrahmen, Rechnungslegung & Besteuerung

Das Arbeits- und Sozialrecht soll ausdrücklich national geregelt bleiben. Die EU Inc. unterliegt hinsichtlich der Rechnungslegung den nationalen gesetzlichen Anforderungen des Sitzstaates. Der Vorschlag regelt lediglich die Einreichung und die öffentlichen Zugänglichkeit der Rechnungslegungsunterlagen; diese sind sowohl national als auch über BRIS EU-weit abrufbar.

Der EU Inc.-Vorschlag enthält keine eigenen steuerrechtlichen Vorgaben. Die Besteuerung der EU Inc. wird vollständig den nationalen Steuersystemen überlassen. Verwiesen wird in der begleitenden Mitteilung der Kommission lediglich auf bestehende, komplementäre Vorschläge (BEFIT, HOT). Eine steuerliche Harmonisierung beträfe allerdings die Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen der EU-Employee Stock Options (EU-ESO). Einkommen aus solchen Beteiligungen sollen erst beim Verkauf der erworbenen Anteile besteuert werden.

Einheitliche Definition von „innovativen Unternehmen“

Die begleitende Empfehlung führt erstmals eine EU-Definition für innovative Unternehmen ein. Ein Unternehmen gilt danach als solches, wenn es nennenswerte R&D-Aktivtäten betreibt oder neue bzw. wesentlich verbesserte Produkte oder Verfahren entwickelt.

  • Innovative Startups sind innovative, eigenständige Unternehmen im frühen Stadium mit unter 100 Beschäftigten und unter 10 Mio. Euro Umsatz. Für insolvente innovative Start ups führt der Verordnungsentwurf außerdem vereinfachte Liquidationsverfahren.
  • Innovative Scaleups sind wiederum nicht-börsennotierte Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigte und über 10 Mio. Euro Umsatz.

Nächste Schritte

Politisch gilt die EU Inc. als eines der prioritären Projekte der laufenden Legislatur. Das EU-Parlament hatte zuvor unter Berichterstatter René Repasi (S&D) ein ambitionierteres Modell gefordert, insbesondere mit Blick auf stärkere Schutzmechanismen (vgl. Entschließung). In welchem Umfang diese weitergehenden Forderungen Eingang finden, wird sich in der Trilogphase zeigen. Die EU-Kommission verfolgt das Ziel, noch bis Ende 2026 zu einer politischen Einigung mit Rat und EU-Parlament zu kommen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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