BMF, Mitteilung vom 24.03.2026
Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 26. November 2024 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft wurden bei der OECD bereits in 2020 Mustervorschriften für Meldungen von Betreibern digitaler Plattformen (Model Rules for Reporting by Platform Operators – MRDP) erarbeitet, die anschließend auf EU-Ebene durch die DAC7 in die Amtshilferichtlinie eingeflossen sind.
Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet in Umsetzung dieser DAC7-Vorgaben Plattformbetreiber zur jährlichen Meldung von Informationen über Umsätze, die von Anbietern über ihre Plattformen erzielt wurden, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Um künftig auch mit Drittstaaten auf Basis der MRDP gemeldete Informationen zu Plattform-Umsätzen austauschen zu können, hat die Bundesregierung am 26. November 2024 die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden, (DPI MCAA) unterzeichnet. Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Abgabe der nach § 7 Absatz 1 der Vereinbarung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu übermittelnden Notifikation eingeholt werden.
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Den Referentenentwurf finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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