Steuerliche Behandlung von Erbschaften

Die Bundesregierung sieht keine Gründe, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in die günstige Steuerklasse I bei der Erbschaftsteuer einzustufen (BT-Drs. 21/4791).

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.03.2026

Die Bundesregierung sieht keine Gründe, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in die günstige Steuerklasse I bei der Erbschaftsteuer einzustufen. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (21/4791) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4413) hervor. Eine Gleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften sei von Verfassung wegen nicht geboten, teilt die Regierung mit. (…)

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