BMF, Mitteilung vom 08.04.2026
Gemäß § 75 des Mindeststeuergesetzes (MinStG) sind Unternehmensgruppen dazu verpflichtet, einen Mindeststeuer-Bericht einzureichen. Zum Umfang und zur näheren Ausgestaltung des Mindeststeuer-Berichts sowie zum Informationsaustausch wurden auf internationaler Ebene weitere Vorgaben gemacht. Damit die Unternehmensgruppen sowie die Finanzverwaltung Kenntnis erhalten, welche Steuerhoheitsgebiete qualifizierte Ergänzungssteuerregelungen umgesetzt haben, benennt diese Verordnung in der Anlage zur Verordnung die betreffenden Steuerhoheitsgebiete.
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Den Referentenentwurf finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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