Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung

Das BMF hat die Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung veröffentlicht.

BMF, Mitteilung vom 08.04.2026

Gemäß § 75 des Mindeststeuergesetzes (MinStG) sind Unternehmensgruppen dazu verpflichtet, einen Mindeststeuer-Bericht einzureichen. Zum Umfang und zur näheren Ausgestaltung des Mindeststeuer-Berichts sowie zum Informationsaustausch wurden auf internationaler Ebene weitere Vorgaben gemacht. Damit die Unternehmensgruppen sowie die Finanzverwaltung Kenntnis erhalten, welche Steuerhoheitsgebiete qualifizierte Ergänzungssteuerregelungen umgesetzt haben, benennt diese Verordnung in der Anlage zur Verordnung die betreffenden Steuerhoheitsgebiete.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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