zustimmen (evtl. am 08.05.2026). Zudem wurde eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes und das sog. Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien diskutiert.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.04.2026
Der Bundestag hat am Freitag, 24. April 2026, die sog. Entlastungsprämie beschlossen. Die Maßnahme ermöglicht Arbeitgebern die steuer- und abgabenfreie Auszahlung einer Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten. Diese Regelung war als Änderung zu einem Entwurf für ein anderes Steuergesetz, das unter anderem Regeln zur Steuerberatung enthielt, ins Gesetzgebungsverfahren gekommen (21/4550, 21/4783, 21/5531). Die Initiative wurde mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum von AfD und Linke bei Enthaltung der Grünen angenommen. Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag, den die AfD zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatte (21/5532).
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Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Im Steuerberatungsgesetz besteht laut Bundesregierung insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Darüber hinaus sei die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige der Steuerpflichtigen bilde die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtige alternative Lebenskonzepte nicht. Änderungsbedarf gebe es auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine.
Der Entwurf sieht daher eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird.
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Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien
Geschärft im Vergleich zum Regierungsentwurf wurde auch das sog. Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien. Mit der neuen Regelung soll die Beteiligung von Investoren an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften „nur in engen Grenzen möglich sein“, heißt es in dem Änderungsantrag. Dieser Punkt war in der Anhörung zu dem Gesetz von den anwesenden Sachverständigen unterschiedlich bewertet worden.
Eine weitere Änderung soll Land- und Forstwirte unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht entlasten, ein Anbauverzeichnis zu führen. Es sei ausreichend, wenn ein Betriebswerk geführt oder ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten vorgelegt wird. Auch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz erfährt im Zuge des Steuerberatergesetzes eine Änderung. Diese betrifft die Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer.
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Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv
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