BFH, Urteil V R 8/24 vom 11.12.2025
Leitsatz
Hat ein Steuerpflichtiger für ausländische Vorsteuerbeträge zunächst zu Unrecht im Inland den Vorsteuerabzug geltend gemacht, der dann aufgrund einer geänderten Steuerfestsetzung entfällt, sind Nachzahlungszinsen aufgrund der geänderten Steuerfestsetzung auch dann nicht aus Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige im anderen Mitgliedstaat für die dort gesetzlich geschuldete Steuer keinen Vorsteuerabzug erlangen kann.
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0955389 ist in Kürze verfügbar.
Quelle: Bundesfinanzhof
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