EU, Kommission, Pressemitteilung vom 15.06.2026
Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat der EU über die Überarbeitung der Fluggastrechte in der EU erzielt haben. Diese wegweisende Vereinbarung markiert die erste Überarbeitung dieser Regeln seit über zwei Jahrzehnten. Sie modernisiert und stärkt die Fluggastrechte in der EU, indem sie bestehende Bestimmungen präzisiert und die Rechtssicherheit für Reisende, Luftfahrtunternehmen und Durchsetzungsbehörden in der gesamten Union erhöht.
Die politische Einigung umfasst folgende Schlüsselelemente: klarere Vorschriften über Entschädigungsansprüche bei Verspätungen und Schadenersatzverfahren; außergewöhnliche Umstände; Fahrpreistransparenz und Handgepäck; Umfang und Fahrgastinformationen; verbesserte Rechte für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und Behinderungen; und ein Verbot von No-Show-Richtlinien für Hin- und Rückflüge.
Entschädigungsansprüche, Schwellenwerte und Schadenersatzverfahren
Das derzeitige Standardschutzniveau für Fluggäste wird beibehalten: Fluggäste können nach einer Annullierung oder Verspätung von 3 Stunden eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro für Flüge unter 1.500 km, 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km und 600 Euro für Flüge über 3.500 km verlangen. Dies gewährleistet Kontinuität und Vorhersehbarkeit sowohl für Fluggäste als auch für Fluggesellschaften. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass die Fluggesellschaften im Falle einer Störung die Fluggäste innerhalb von 96 Stunden proaktiv über ihre Rechte und das Verfahren für die Geltendmachung einer Entschädigung informieren müssen. Um eine effizientere Bearbeitung der Entschädigungsanträge der Fluggäste zu gewährleisten, werden die Verfahren gestrafft.
Außergewöhnliche Umstände
Außergewöhnliche Umstände sind in einer Liste aufgeführt, und die Regeln für ihre Anwendung wurden verfeinert, was sowohl für die Fluggäste als auch für die Fluggesellschaften für mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit sorgt. Dies wird zu einer kohärenteren Auslegung und Anwendung der Vorschriften über außergewöhnliche Umstände in den Mitgliedstaaten beitragen.
Tariftransparenz und Handgepäck
Das Abkommen stärkt die Transparenz und Vergleichbarkeit der Flugpreise, auch für Handgepäckgebühren. Die Fluggäste werden besser gerüstet sein, Angebote über Fluggesellschaften und Buchungsplattformen hinweg zu vergleichen, was eine fundiertere Auswahl ermöglicht. Gleichzeitig behalten die Fluggesellschaften die Freiheit, ihre eigenen Preisstrukturen festzulegen.
Verbot von Nichterscheinen bei Hin- und Rückflügen
No-Show-Richtlinien für Hin- und Rückflüge sind verboten. Das bedeutet, dass Fluggästen, die die Hinreise nicht antreten, die Beförderung auf dem Rückflug nicht verweigert werden kann. Fluggesellschaften dürfen keine Gebühr erheben, um Passagieren das Einsteigen in den Rückflug zu ermöglichen.
Umfang und Fluggastinformationen
Der Anwendungsbereich der Verordnung bleibt unverändert: alle Flüge aus der Europäischen Union abgedeckt sind, während Flüge in die EU abgedeckt bleiben, wenn sie von EU-Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. Um die Transparenz weiter zu erhöhen, können EU-Luftfahrtunternehmen ein „EU-Passagierrechte“-Siegel anbringen, mit dem die Fluggäste über die für ihre Reise geltenden Rechte informiert werden.
Verbesserte Rechte für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und Behinderungen
Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität. Sie werden bei Störungen besser unterstützt, und ihre wesentlichen Mobilitätshilfen werden besser geschützt.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die politische Einigung nun förmlich billigen.
Nach Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union gelten die überarbeiteten Vorschriften nach zwölf Monaten.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
Quelle: Europäische Kommission
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