Automatisierter Austausch von Unternehmens-Steuerdaten

Der Deutsche Bundestag soll einer Vereinbarung zwischen mehreren Ländern über den Austausch von Daten zur Mindestbesteuerung von Unternehmen zustimmen, damit die Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter ausgebaut werden kann. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6497) eingebracht.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.06.2026

Der Deutsche Bundestag soll einer Vereinbarung zwischen mehreren Ländern über den Austausch von Daten zur Mindestbesteuerung von Unternehmen zustimmen, damit die Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter ausgebaut werden kann. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497) eingebracht.

Bei GloBE-Informationen handelt es sich nach Angaben der Regierung um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, müsse der Mindeststeuer-Bericht nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe ansässig sei, abgegeben werden, erläutert die Regierung. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral in einem Land einzureichen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 498/2026

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