EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.06.2026
Die Europäische Kommission hat heute ein ehrgeiziges Paket zur Steuervereinfachung angenommen, mit dem die EU-Steuervorschriften vereinfacht und die Befolgungslasten für Unternehmen verringert werden sollen. Das Paket umfasst zwei Vorschläge, die Omnibus-Richtlinie zur Besteuerung und die Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC), und wird den EU-Rahmen für die direkte Besteuerung modernisieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts stärken und gleichzeitig das bestehende starke Schutzniveau vor Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung aufrechterhalten. Das Paket soll EU-Unternehmen jährlich rund 8 Mrd. Euro einsparen, davon 3,3 Mrd. Euro an Verwaltungskosten.
Paket zur Steuervereinfachung
In den letzten zehn Jahren hat die EU ihren Rahmen für die direkte Besteuerung erheblich weiterentwickelt. Insbesondere wurden mit den Entwicklungen die Herausforderungen angegangen, die sich aus der Globalisierung, der Digitalisierung, der Zunahme aggressiver Steuerplanungspraktiken und der Notwendigkeit ergeben, das Funktionieren des Binnenmarkts zu stärken. Dieser Rahmen hat wichtige Ergebnisse gebracht. Die kumulative Wirkung aufeinanderfolgender Gesetzgebungsinitiativen hat jedoch auch die Komplexität und die Befolgungskosten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen erhöht.
Der Vorschlag befasst sich mit diesen Fragen und stellt sicher, dass der Rahmen der Union für direkte Steuern kohärent, verhältnismäßig und wirksam bleibt. Ziel ist es, den Besitzstand im Bereich der direkten Steuern zu vereinfachen, unnötige Befolgungslasten zu verringern, die Rechtssicherheit zu erhöhen und grenzüberschreitende Tätigkeiten im Binnenmarkt zu erleichtern.
Mit dem Omnibus zur direkten Besteuerung werden wichtige Maßnahmen eingeführt, wie z. B.:
- Vereinfachung umständlicher Vorschriften zur Verbesserung des Binnenmarkts: Mit dem Omnibus wird eine Befreiung von der Quellensteuer auf alle grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen in der EU eingeführt. Durch die Abschaffung der Verfahrensanforderungen im Vorfeld und die Vereinfachung der Erstattungsverfahren wird die Maßnahme die Finanzierung erleichtern, Investitionen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Allein diese Maßnahme dürfte den Steuerzahlern in der EU Einsparungen und Vorteile in Höhe von rund 5,3 Mrd. Euro jährlich bringen.
- Erleichterung der Finanzierung: Mit dem Omnibus werden unnötige Beschränkungen für echte Dritt- und Marktfinanzierungen beseitigt, wodurch es für Unternehmen einfacher wird, in den Binnenmarkt zu investieren. Der Omnibus vereinfacht auch die Zinsbegrenzungsregel in der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD), indem Umsetzungsoptionen eliminiert und die De-minimis-Schwelle verbindlich vorgeschrieben wird. Diese Änderungen werden zu Compliance- und Verwaltungskürzungen in Höhe von über 500 Mio. Euro pro Jahr führen.
- Beseitigung von Doppelarbeit: Der Omnibus beseitigt überlappende Bestimmungen zwischen den Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) und der globalen Mindeststeuer (Säule 2), wodurch unnötige Komplexität und Überschneidungen verringert werden. Durch diese Maßnahme dürften Unternehmen jährlich rund 160 Mio. Euro an Befolgungskosten einsparen.
Die Hauptziele des Vorschlags für eine Neufassung des DAC bestehen darin, den EU-Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern zu vereinfachen, zu präzisieren und zu verbessern. Durch die Zusammenführung des DAC und seiner acht Änderungen in einem einzigen Rechtstext sind die Rechtsvorschriften benutzerfreundlicher und kohärenter, wodurch die Rechtssicherheit verbessert wird.
Mit der Neufassung werden einige wichtige Maßnahmen eingeführt, wie z. B.:
- Aufhebung der Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen: Mit der Neufassung werden die Berichtspflichten für multinationale Unternehmensgruppen, die dem Mindeststeuersatz von 15 % gemäß den Vorschriften der Säule 2 unterliegen, aufgehoben, was zu Einsparungen bei den Befolgungskosten in Höhe von rund 300 Mio. Euro führt. Außerdem werden Meldepflichten für alle anderen EU-Unternehmen für bestimmte grenzüberschreitende Steuerregelungen aufgehoben, die den Steuerverwaltungen einen begrenzten Mehrwert bieten, wodurch das Meldevolumen um 35 % gesenkt und jährlich 40 Mio. Euro eingespart werden.
- Unterstützung der Kreislaufwirtschaft: Mit der Neufassung wird der Meldeschwellenwert für den Online-Warenhandel erhöht, wodurch die Meldepflichten für mehr als 10 Millionen private Verkäufer, insbesondere diejenigen, die Gebrauchtwaren verkaufen, aufgehoben werden. Diese Maßnahme führt zu Einsparungen bei den Compliance-Kosten für digitale Plattformen in Höhe von 678 Mio. Euro.
- Verbesserung der Identifizierung von Steuerzahlern: Mit der Neufassung wird ein neues Überprüfungsinstrument für Steueridentifikationsnummern eingeführt, mit dem sichergestellt wird, dass die Steuerverwaltungen alle gemeldeten Steuerpflichtigen effizient und wirksam identifizieren können.
Nächste Schritte
Das Paket wird nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Hintergrund
Seit Beginn dieses Mandats ist die Vereinfachung eine der Hauptprioritäten der Arbeit der Kommission, mit klaren Zielen einer Verringerung des Verwaltungsaufwands um mindestens 25 % (35 % für KMU) und jährlichen Einsparungen in Höhe von 37,5 Mrd. Euro bis 2029. Mit den heute vorgeschlagenen Paketen hat die Kommission im vergangenen Jahr bereits zwölf Omnibuspakete und ein breites Spektrum gezielter Maßnahmen vorgelegt, wodurch die jährlichen Verwaltungskosten um mehr als 18 Mrd. Euro gesenkt wurden.
Dabei geht es jedoch nicht nur darum, den Papierkram zu verringern – die Vereinfachung ist ein zentraler Bestandteil der Wettbewerbsagenda der Kommission. Es geht darum, die Regulierungskultur Europas zu verändern: Gestaltung von Vorschriften, die von Anfang an klarer, verhältnismäßiger und für Unternehmen, insbesondere KMU, verständlicher und leichter einzuhalten sind. Ziel ist es, die hohen Standards Europas aufrechtzuerhalten und gleichzeitig Investitionen, Innovationen und Wachstum im gesamten Binnenmarkt zu erleichtern.
-
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
Quelle: Europäische Kommission
Powered by WPeMatico