DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 26.06.2026
Am 22.06.2026 hat die EU-Kommission ihre aktualisierten Empfehlungen zur Übertragung von KMU veröffentlicht – vorherige Empfehlungen aus 1994 werden aufgehoben. Ziel sei es, Arbeitsplätze, produktive Vermögenswerte und die Betriebskontinuität in der EU zu sichern. Hierfür sollen die Mitgliedstaaten eine nationale Kontaktstelle oder ein Forum einrichten.
Empfehlungen im Bereich Besteuerung
Die EU-Kommission empfiehlt, steuerliche Anreize für die Übertragung von KMU in Betracht zu ziehen, etwa in Form von Steuerbefreiungen, -ermäßigungen oder -aufschüben. Diese sollten an eine Mindestdauer der Unternehmenstätigkeit in der EU geknüpft sein und überprüft werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen ihre Steuersysteme anpassen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und in anderen EU-Mitgliedstaaten erhobene Erbschaftsteuern zu berücksichtigen. Auch die Senkung, Abschaffung oder Stundung von Stempel- und Eintragungsgebühren wird empfohlen. Steuerveranlagungen können Änderungen im Wert nach der Übertragung Rechnung tragen.
Die EU-Kommission fordert, die kumulative Belastung durch verschiedene Besteuerungsformen zu berücksichtigen, damit steuerliche Pflichten erfüllt werden können, ohne die Unternehmenskontinuität zu gefährden.
Digitalisierung und grenzüberschreitende Übertragungen
Die EU-Mitgliedstaaten sollen digitale Instrumente nutzen, um Effizienz und Transparenz zu erleichtern, hierzu können gehören:
- Digitalisierung von Verfahren zur Unternehmensübertragung,
- Digitale Plattformen zur Automatisierung der Datenerhebung, zur Werbung von zu verkaufenden Unternehmen und Zusammenführung von Käufern und Verkäufern,
- Interoperabilität soll grenzüberschreitende Übertragungen in der EU erleichtern.
Finanzierung & Schulungsangebote
Die EU-Mitgliedstaaten können erwägen, Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung von Übertragungen einzurichten z. B. für Kleinstunternehmen, Genossenschaften, ländliche Gebiete. Außerdem sollen Informations- und Bildungsangebote zu Übertragungen bereitgestellt werden, um den Kreis potenzieller Nachfolger und Unternehmer zu erweitern, insbesondere Frauen und andere im Unternehmertum unterrepräsentierte Gruppen.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel
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