Stärkere Fluggastrechte: Rat erteilt endgültige Zustimmung

Der Rat der EU hat am 13.07.2026 endgültig grünes Licht für neue Rechtsvorschriften gegeben, mit denen die Fluggastrechte vereinfacht, präzisiert und gestärkt werden sollen.

Rat der EU, Pressemitteilung vom 13.07.2026

Der Rat hat heute endgültig grünes Licht für neue Rechtsvorschriften gegeben, mit denen die Fluggastrechte vereinfacht, präzisiert und gestärkt werden sollen. Der neue Rahmen stärkt den Schutz von Fluggästen und gewährleistet gleichzeitig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ihren Rechten und der betrieblichen Realität der Luftfahrtunternehmen. Er trägt auch dazu bei, die Verkehrsanbindungen in der gesamten EU sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Luftfahrtunternehmen zu erhalten.

Mit den neuen Vorschriften werden die Fluggastrechte gestärkt, indem Verbesserungen in Bezug auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen, Information, Kommunikation mit den Luftfahrtunternehmen und anderweitige Beförderung bei Annullierungen und Verspätungen vorgenommen werden. Ferner wird mit den Vorschriften der Begriff „außergewöhnliche Umstände“ klar definiert und den Fluggästen die Ausübung ihrer Rechte erleichtert.

Es werden auch eine Reihe neuer Rechte eingeführt, darunter

  • das Verbot der Nichtbeförderung bei einem Rückflug mit der Begründung, dass ein Fluggast den Hinflug nicht angetreten hat („No-show“),
  • mehr Preistransparenz, indem Flugpreise, einschließlich des zulässigen Handgepäcks, vor Beginn eines Buchungsvorgangs angezeigt werden, um den Preisvergleich zwischen Luftfahrtunternehmen zu erleichtern, und
  • spezifische und gestärkte Rechte für Personen mit besonderen Bedürfnissen, etwa Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, Kinder, alleinreisende Minderjährige und Schwangere.

Nächste Schritte

Die aktualisierten Vorschriften über Fluggastrechte treten 12 Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Quelle: Rat der Europäischen Union

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