EU-Kommission, Pressemitteilung vom 13.07.2026
Die Kommission hat zwei Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) angenommen, die ab Ende Dezember gelten wird. Mit einem delegierten Rechtsakt wird die Liste der unter die Verordnung fallenden Produkte aktualisiert und vereinfacht; in einem Durchführungsrechtsakt wird die Funktionsweise des Informationssystems für die Vorlage von Sorgfaltserklärungen und vereinfachten Erklärungen festgelegt.
Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, Mitgliedstaaten und Partnerländern
Diese Maßnahmen bauen auf der im Dezember 2025 vereinbarten Gesetzesänderung auf. Sie sind Teil des im Mai 2026 vorgelegten Vereinfachungspakets. Zusammen bieten sie Unternehmen, Mitgliedstaaten und Partnerländern im Vorfeld der Anwendung der Verordnung mehr Rechtssicherheit.
Die für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft zuständige EU-Kommissarin Jessika Roswall sagte: „Mit diesem Paket schaffen wir die Klarheit und Vorhersehbarkeit, die Unternehmen, Mitgliedstaaten und unsere internationalen Partner benötigen, um sich auf die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung Ende 2026 vorzubereiten. Nach der zwischen den Co-Gesetzgebern erzielte Einigung haben wir die Überprüfung im Hinblick auf die Vereinfachung abgeschlossen und die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um eine reibungslose und wirksame Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten.“
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland
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