Stundung der Einkommensteuer-, Körpersteuer- sowie Gewerbesteuer-Zahlungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die aktuellen Informationen des Bundesfinanzministeriums über die Möglichkeit einer Steuerstundung.
Den entsprechenden Erlass des Ministeriums können Sie in den nachfolgenden Links abrufen:
1. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
2. Gewerbesteuer
Allgemeine Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums vom 13.03.2020. Hierzu folgen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
Für Rückfragen und Hilfestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.