Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder auch ein unvorhersehbares Ereignis kann Kurzarbeit in Ihrem Betrieb notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld (KUG) können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden.
Möchten Sie die so genannte Kurzarbeit beantragen, müssen Sie zuerst die „Anzeige über Arbeitsausfall“ ausfüllen, die Sie über nachfolgenden Link erhalten und an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit senden.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Anzeige, gerne auch per Mail.
Die Anzeige wird von der Agentur für Arbeit geprüft und Sie erhalten eine Stammnummer. Diese teilen Sie uns bitte mit.
Eine Aufzeichnung über die ausgefallenen Arbeitsstunden eines jeden Arbeitnehmers ist zwingend erforderlich. Die ausgefallenen Arbeitsstunden pro Mitarbeiter teilen Sie uns bitte monatlich mit, sonst ist keine KUG-Abrechnung möglich.
Die Abrechnung sowie den Antrag auf Erstattung von Kurzarbeitergeld werden wir für Sie mit der nächsten Lohnabrechnung vornehmen.
Bei Fragen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen finden Sie Hinweise auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Weiterhin wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Verbände, wie z. B. IHK, HWK.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.