Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Beschränkung der Vornahme erhöhter Absetzungen bei Baudenkmalen gemäß § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf im Inland belegene Gebäude einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bzw. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt (Az. X R 19/22).
BFH, Urteil X R 19/22 vom 03.09.2025
Leitsatz
Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i des Einkommensteuergesetzes auf inländische Baudenkmale ist grundsätzlich unionsrechtskonform.
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Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0954422 ist in Kürze verfügbar.
Quelle: Bundesfinanzhof
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