Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetzes 2025 der Bundesregierung in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 21/3104) beschlossen.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.12.2025

Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, das Steueränderungsgesetzes 2025 (21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26) der Bundesregierung in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3104) beschlossen. Für den Entwurf haben CDU/CSU und SPD gestimmt, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Der Abstimmung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3105) vor.

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Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz sollen weitere steuerliche Rechtsänderungen aus dem am 28. Mai 2025 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortprogramm für Deutschland und zudem „notwendiger weiterer kurzfristiger Änderungsbedarf“ umgesetzt werden, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Ziel der Maßnahme sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche.

„Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich“, schreibt die Regierung. Die Entscheidungen seien abhängig von Marktbedingungen und oblägen den betroffenen Unternehmen.

Anhebung der Entfernungspauschale

Durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent soll die Entlastung für Fernpendlerinnen und Fernpendler verstetigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt werden. Gleiches gelte auch für diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist.

Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie würden zudem Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten. Vorgesehen ist außerdem die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro. Des Weiteren soll künftig E-Sport als gemeinnützig behandelt werden.

Änderungen im Finanzausschuss

Die Koalition hatte im parlamentarischen Verfahren noch eine Änderung am Ursprungsgesetz eingebracht, der zufolge Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen steuerfrei gestellt werden sollen. Diese Änderung fand auch bei allen anderen Fraktionen Zustimmung. Außerdem können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen.

Ferner verdoppelte der Finanzausschuss die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können. Darüber hinaus werden sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins künftig steuerbegünstigt behandelt, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer 50.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Bisher lag die Grenze bei 45.000 Euro. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die doppelte Haushaltsführung im Ausland, den Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen, die Durchschnittssatzgrenze bei der Umsatzsteuer und die Gemeinnützigkeit des E-Sports.

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Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

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