Beantragte Regelinsolvenzen im Juni 2024: +6,3 % zum Vorjahresmonat

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Juni 2024 um 6,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 12.07.2024

  • 33,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im April 2024 als im April 2023
  • 27,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im April 2024 als im April 2023

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2024 um 6,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Mai 2024 hatte sie noch um 25,9 % gegenüber Mai 2023 zugenommen. Nachdem von Juni 2023 bis Mai 2024 durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten waren, lag damit im Juni 2024 erstmals wieder ein einstelliger Zuwachs vor. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im April 2024 gegenüber April 2023 um ein Drittel gestiegen

Im April 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.906 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 33,5 % mehr als im April 2023. Die Forderungen der Gläubiger aus den im April 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 11,4 Milliarden Euro. Im April 2023 hatten die Forderungen bei rund 1,3 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im April 2024 in Deutschland insgesamt 5,5 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 10,1 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 8,5 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 7,4 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.

27,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im April 2024 als im Vorjahresmonat

Im April 2024 gab es 6.277 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 27,9 % gegenüber April 2023.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Großhandelspreise im Juni 2024: -0,6 % gegenüber Juni 2023

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Juni 2024 um 0,6 % niedriger als im Juni 2023. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Großhandelspreise im Juni 2024 gegenüber dem Vormonat Mai 2024 um 0,3 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 12.07.2024

Großhandelsverkaufspreise, Juni 2024
-0,6 % zum Vorjahresmonat
-0,3 % zum Vormonat

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Juni 2024 um 0,6 % niedriger als im Juni 2023. Im Mai 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -0,7 % gelegen, im April 2024 bei -1,8 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fielen die Großhandelspreise im Juni 2024 gegenüber dem Vormonat Mai 2024 um 0,3 %.

Gesunkene Preise für chemische Erzeugnisse

Hauptursächlich für den Rückgang der Großhandelspreise insgesamt gegenüber dem Vorjahresmonat war im Juni 2024 der Preisrückgang im Großhandel mit chemischen Erzeugnissen (-10,9 %). Gegenüber Mai 2024 fielen diese Preise um 0,5 %. Ebenfalls günstiger im Vorjahresvergleich waren insbesondere die Preise im Großhandel mit Eisen, Stahl und Halbzeug daraus (-9,7 %), mit lebenden Tieren (-5,5 %) sowie mit Datenverarbeitungs- und peripheren Geräten (-5,4 %).

Höher als im Juni 2023 waren dagegen die Preise im Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen (+13,9 %) sowie mit Nicht-Eisen-Erzen, Nicht-Eisen-Metallen und Halbzeug daraus (+12,7 %). Auch für Altmaterial und Reststoffe (+9,7 %), Zucker, Süßwaren und Backwaren (+5,8 %), Obst, Gemüse und Kartoffeln (+5,6 %) sowie für Tabakwaren (+5,1 %) musste im Juni 2024 auf Großhandelsebene mehr bezahlt werden als vor einem Jahr.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: (un)freiwillig auch für kleine und mittlere Unternehmen

Obwohl sie formal von einer Berichtspflicht ausgenommen sind, müssen viele kleinere Betriebe in der Praxis dann doch verschiedene Nachhaltigkeitsinformationen erheben und an ihre Geschäftspartner melden. Dass diese Abfragen in Form und Tiefe sehr individuell ausfallen, erhöht den Aufwand zusätzlich. Ein freiwilliger europaweiter Standard soll Erleichterung bringen. Hierüber informiert der DIHK.

DIHK, Mitteilung vom 11.07.2024

Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – die Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464, kurz CSRD, gilt zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen, der schrittweise erweitert wird. Aktuell wird die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und wirft bereits ihre Schatten voraus.

Mit der Pflicht zu einem ausführlicheren Nachhaltigkeitsbericht für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern erhöhen sich ab dem Geschäftsjahr 2024 sukzessive auch die Anfragen bei kleinen und mittleren nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen (KMU), Nachhaltigkeitsinformationen an ihre Geschäftspartner zu liefern.

Derzeit flattern bereits unterschiedlichste Fragebögen von Kunden, Lieferanten und Banken in die Unternehmen. Diese indirekte Betroffenheit der KMU von der Richtlinie und der damit verbundene Aufwand lässt die Rufe nach einem europaweit akzeptierten freiwilligen Berichtsstandard lauter werden.

Unerwünschte Nebeneffekte

Die Zahl der direkt von der Richtlinie betroffenen Unternehmen in Deutschland steigt in den kommenden Jahren von bisher 500 auf circa 15.000. Diese müssen Strategien erstellen sowie anhand der verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) diverse Daten erheben, Berichte erstellen, prüfen lassen und diese offenlegen.

Zur Anfertigung der Berichte benötigen sie eine Fülle von Informationen aus ihrer Wertschöpfungskette, beispielsweise zum CO2-Ausstoß. Damit kommt es zum sog. Trickle-down-Effekt oder Kaskadeneffekt: Obwohl nicht kapitalmarktorientierte KMU nach der europäischen Richtlinie formal von der Berichtspflicht ausgenommen sind, müssen in der Praxis faktisch auch Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern viele Nachhaltigkeitsinformationen erheben.

Freiwilliger KMU-Standard könnte Betriebe entlasten

Damit die KMU nicht in vielen unterschiedlichen Informationsabfragen seitens diverser größerer Unternehmen untergehen, kann ein einheitlicher freiwilliger Standard helfen – auch wenn er das Grundproblem einer insgesamt überdimensionierten gesetzlichen CSRD-Berichtspflicht bestenfalls abmildern kann. Ein solcher freiwilliger Standard könnte – bei entsprechender Akzeptanz der Geschäftspartner – die Chance bieten, die Belastung kleinerer Betriebe zumindest in Grenzen zu halten.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat im Januar 2024 einen ersten Entwurf für einen solchen „Voluntary SME-Standard“ (VSME) vorgelegt. Das freiwillige Instrument soll KMU in die Lage versetzen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher zu dokumentieren. Der künftige Standard soll nicht verbindlich sein, sondern eine freiwillige Alternative zu den vielen individuellen Fragebögen bieten, die KMU derzeit erhalten.

Wichtig ist nun, zu prüfen, ob der VSME-Entwurf einerseits den Informationsbedarf berichtspflichtiger Geschäftspartner und Finanzinstitute erfüllt und andererseits von KMU ohne externe Unterstützung umgesetzt werden kann. Nur wenn beide Voraussetzungen gegeben sind, könnte ein solcher VSME-Standard am Markt akzeptiert werden und dazu beitragen, die mittelbare Belastung der KMU zu reduzieren.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer, das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) haben die praktische Eignung des VSME-Entwurfs in einem Pilotprojekt mit KMU aus verschiedenen Branchen getestet. Die Ergebnisse der Pilotstudie zeigen, dass der freiwillige Status des Nachhaltigkeitsstandards für KMU erhalten bleiben und Akzeptanz entlang der Lieferkette und in den Finanzinstituten geschaffen werden muss.

Ursachen beheben, nicht Symptome bekämpfen

Der künftige VSME-Standard ist nur eine Hilfe für die Unternehmen, da er die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) auf nicht direkt berichtspflichtige KMU eindämmen soll.

Notwendig ist es jedoch, die Ursache anzugehen: Auf EU-Ebene müssen die CSRD und deren ESRS-Standards deutlich abgespeckt, beziehungsweise verhältnismäßig ausgestaltet werden. Gleichzeitig sollte der zukünftige VSME-Standard in der CSRD als Obergrenze für die Daten verankert werden, die entlang der Wertschöpfungskette von berichtspflichtigen Betrieben abgefragt werden müssen.

Zudem ist es erforderlich, die Kompatibilität der verschiedensten Pflichten und Standards auf EU-Ebene sicherzustellen. Beispiele sind hier die EU-Lieferketten-Richtlinie, die Taxonomieverordnung sowie die Sustainable Financial Disclosure Regulation (SFDR) – diese Regelungen sind höchst komplex, detailliert und miteinander verknüpft, aber nicht mit- und aufeinander abgestimmt. Ohne pragmatische Prozesse und eine Zielorientierung an der Praxis hilft aber auch der beste Fragebogen nichts.

Quelle: DIHK

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Metaverse: Jedes zehnte Unternehmen sieht sein Geschäftsmodell bedroht

Beim Metaverse steht die deutsche Wirtschaft lt. Bitkom noch auf der Bremse. Die Unternehmen sehen in vielen Branchen und Bereichen Einsatzmöglichkeiten, zögern aber, selbst aktiv zu werden. Zugleich herrscht beim Thema viel Unsicherheit.

Bitkom, Pressemitteilung vom 11.07.2024

  • Ein Fünftel der Unternehmen sieht im Metaverse eine Chance, fast ebenso viele aber auch ein Risiko
  • Standards werden vermisst
  • Investitionen ins Metaverse steigen in den kommenden Jahren

Beim Metaverse steht die deutsche Wirtschaft noch auf der Bremse. Die Unternehmen sehen in vielen Branchen und Bereichen Einsatzmöglichkeiten, zögern aber, selbst aktiv zu werden. Zugleich herrscht beim Thema viel Unsicherheit. Ein Fünftel (20 Prozent) sieht das Metaverse als Chance, fast ebenso viele (17 Prozent) als Risiko. Rund ein Viertel (27 Prozent) gibt dazu keine Einschätzung ab, 37 Prozent glauben, dass das Metaverse keinen Einfluss auf das eigene Unternehmen haben wird. Zugleich steht rund ein Viertel (23 Prozent) dem Metaverse interessiert und aufgeschlossen gegenüber, fast ebenso viele (24 Prozent) aber kritisch und ablehnend. Die größte Gruppe ist noch unentschieden (43 Prozent). Jedes zehnte Unternehmen (10 Prozent) gibt an, dass das Metaverse das eigene Geschäftsmodell bedroht, 15 Prozent fühlen sich durch das Metaverse sogar in ihrer Existenz gefährdet. Dennoch will die große Mehrheit (83 Prozent) erst einmal abwarten, welche Erfahrungen andere Unternehmen mit dem Metaverse machen. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Die erste Euphorie über das Metaverse ist zwar abgeklungen, es gibt aber keinerlei Grund für einen Abgesang. Im Gegenteil: Gerade im gewerblichen Bereich sind bereits viel Anwendungen im Praxiseinsatz. Das gilt unter anderem für das Industrial Metaverse mit digitalen Zwillingen in der Fertigung“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Wait and see ist keine Strategie. Deutsche Unternehmen sollten mögliche Einsatzfelder prüfen und die weitere technologische Entwicklung eng verfolgen.“

Das Metaverse wird derzeit vor allem mit Unterhaltung verbunden

Besonders interessant könnte das Metaverse nach Einschätzung der deutschen Wirtschaft für die Gaming-Branche (74 Prozent), den Tourismus (60 Prozent), Unternehmen aus Medien und Unterhaltung (54 Prozent) sowie die IT- und Technologiebranche (52 Prozent) sein. Dahinter folgen Immobilien (47 Prozent), Musik (47 Prozent) und Mode (42 Prozent) sowie Bildung und Weiterbildung (42 Prozent). Aber auch für andere Branchen ist das Metaverse interessant, etwa im Gesundheitswesen (38 Prozent), in der Logistik (36 Prozent) oder im Sport (35 Prozent) sowie im Handel (31 Prozent). 18 Prozent sagen, das Metaverse sei interessant für die Verwaltung, 16 Prozent für die Industrie sowie je 12 Prozent für Finanzen und Versicherungen sowie die Landwirtschaft. „Bei der Wahrnehmung des Metaverse rangiert zwar das Thema Unterhaltung ganz oben, es bietet aber auch in zahlreichen anderen Branchen Potenzial. Gerade in der Industrie verbessert das Metaverse heute Prozesse, spart Ressourcen, erhöht die Sicherheit und steigert die Wertschöpfung.“

Als wichtigster Vorteil des Metaverse für die Wirtschaft gilt ganz allgemein eine Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens (44 Prozent). Die Möglichkeit, neue Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln, nennen 43 Prozent, bestehende Angebote anzupassen 12 Prozent. 39 Prozent sagen, dass man im Metaverse auf neue Arten mit Kunden interagieren kann, 15 Prozent, dass dadurch Zugang zu völlig neuen Kundengruppen geschaffen wird. 36 Prozent denken, dass das Metaverse einen nachhaltigeren Ressourceneinsatz ermöglicht. Mehr Effizienz in Arbeitsprozessen sehen 29 Prozent, in Produktionsprozessen 19 Prozent. Und 11 Prozent sehen als Vorteil des Metaverse ein verbessertes Unternehmensimage.

Das Metaverse wird vor allem als Marktplatz gesehen

Mit Blick auf das eigene Unternehmen ruft das Metaverse als Marktplatz das größte Interesse hervor. So nennen 45 Prozent Produktverkäufe im Metaverse interessant für ihr Unternehmen, vor zwei Jahren lag der Anteil erst bei 35 Prozent. Produktpräsentationen finden 44 Prozent interessant (2022: 39 Prozent), 41 Prozent eine virtuelle Firmenrepräsentanz (2022: 44 Prozent). Rund ein Viertel (27 Prozent) hat Interesse an digitalen Zwillingen zur Produkt- und Prozessentwicklung, 12 Prozent könnten Dienstleistungen im Metaverse bereitstellen, und für 6 Prozent kommen Konzerte oder kulturelle Veranstaltungen im Metaverse in Betracht. Deutlich rückläufig ist nach dem Ende der Corona-Pandemie das Interesse am Metaverse für die interne Unternehmenszusammenarbeit. Nur 37 Prozent interessieren sich für virtuelle Meetings (2022: 44 Prozent), 32 Prozent für die Mitarbeiterschulung im Metaverse (2022: 44 Prozent), 23 Prozent für Rekrutierung (2022: 28 Prozent), 21 Prozent für Teambuilding-Events im Metaverse (2022: 41 Prozent) und 15 Prozent für das Onboarding neuer Beschäftigter (2022: nicht abgefragt).

Mehr Anwendungen und Standards gewünscht, weniger Datenschutz und rechtliche Unsicherheit

Als größte Herausforderung rund ums Metaverse gilt den Unternehmen ein wahrgenommener Mangel an praktischen Anwendungen (76 Prozent). Vor zwei Jahren lag der Anteil noch bei 66 Prozent. 43 Prozent sehen keinen Nutzen für das eigene Unternehmen, 14 Prozent investieren schon in andere Zukunftstrends. Aber auch mit Blick auf die Technologie gibt es Bedenken. Drei Viertel (73 Prozent) halten sie noch nicht für ausgereift, 55 Prozent beklagen ungenügende Standardisierung und für 10 Prozent fehlen externe Dienstleister. Hinzu kommen regulatorische Herausforderungen. So beklagen 67 Prozent Anforderungen an den Datenschutz, 44 Prozent rechtliche Unsicherheiten und einen unklaren Rechtsrahmen sowie 36 Prozent Anforderungen an die IT-Sicherheit. Aber auch unternehmensintern gibt es Hemmnisse auf dem Weg ins Metaverse. In jeweils rund der Hälfte der Unternehmen fehlt es an Know-how (52 Prozent) bzw. qualifiziertem Personal (46 Prozent). Je 17 Prozent haben nicht genügend finanzielle Mittel sowie keine Zeit für das Thema.

Das Metaverse ist schwer zu verstehen

Für viele ist problematisch, dass sie das Metaverse noch nicht richtig fassen können. 86 Prozent der Verantwortlichen in den Unternehmen räumen ein, dass es ihnen schwerfällt, den Entwicklungen zu folgen. Drei Viertel (76 Prozent) finden es verwirrend, dass so viele unterschiedliche Anwendungen als Metaverse bezeichnet werden. Und 60 Prozent haben schlicht Probleme, sich das Metaverse vorzustellen. Rund einem Fünftel (19 Prozent) der Befragten macht das Metaverse Angst. „Die Anbieter von Technologien rund ums Metaverse sind gefordert, die Einsatzmöglichkeiten besser zu erklären und sich auf Begrifflichkeiten sowie Standards zu einigen“, so Rohleder.

Der Markt hat durchaus Potenzial und in den kommenden Jahren dürften die Investitionen ins Metaverse deutlich steigen. Zwar haben nur 2 Prozent der Unternehmen im vergangenen Jahr einschlägig investiert, praktisch keines noch früher. In diesem Jahr wollen bereits 6 Prozent Investitionen ins Metaverse tätigen, 2025 planen dies 9 Prozent und nach 2025 rechnen sogar 22 Prozent mit eigenen Metaverse-Investitionen.

Unternehmen wollen auf dem Weg ins Metaverse an die Hand genommen werden

Aktuell wünschen sich die Unternehmen vor allem bessere Informationen über marktfähige Metaverse-Anwendungen (61 Prozent) und Roadshows oder Konferenzen, die konkrete Anwendungen zeigen (51 Prozent), sowie Hilfestellung bei rechtlicher und ethischer Beurteilung des Einsatzes (53 Prozent). Helfen würde der Wirtschaft zudem die Verfügbarkeit von Fachkräften (47 Prozent), die finanzielle Förderung von Metaverse-Projekten in Unternehmen (43 Prozent) sowie eine externe Bewertung der Qualität von Metaverse-Anwendungen (39 Prozent). Darüber hinaus wollen 38 Prozent den Austausch mit Unternehmen, die beim Metaverse weiter sind, 37 Prozent wünschen sich einen intensiveren Austausch mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Rund ein Viertel (28 Prozent) plädiert für einen Ausbau der Forschungsaktivitäten zum Metaverse. „Das Metaverse bietet als nächste Evolutionsstufte des Internets enormes Potenzial für Wirtschaft und Gesellschaft. Wir begrüßen, dass sowohl die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung die Chancen des Metaverse für Deutschland und Europa sehen“, sagt Rohleder. Bitkom zeigt wir mit mehreren Publikationen, wie Unternehmen das Metaverse heute bereits einsetzen können, etwa im „Wegweiser in das Metaverse“ oder im Leitfaden „Industrial Metaverse“.

Rund ein Zehntel der Unternehmen (9 Prozent) geht davon aus, dass das Metaverse Wirtschaft und Gesellschaft schon in den nächsten zwei bis fünf Jahren spürbar verändern wird. Rund ein Viertel (23 Prozent) rechnet damit in den nächsten sechs bis zehn Jahren. Etwas mehr als ein Drittel (37 Prozent) erwartet Veränderungen frühestens in zehn Jahren – und ein weiteres Viertel (26 Prozent) nie.

Quelle: Bitkom

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Inflationsrate im Juni 2024 bei +2,2 %

Das Statistische Bundesamt bestätigt vorläufige Daten, nach denen die Verbraucherpreise im Juni 2,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats gelegen haben – nach 2,4 Prozent im Mai 2024.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 11.07.2024

Energie- und Nahrungsmittelpreise dämpfen seit Jahresbeginn die Inflationsrate, Dienstleistungen wirken inflationstreibend

Verbraucherpreisindex, Juni 2024
+2,2 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
+0,1 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Juni 2024
+2,5 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
+0,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Juni 2024 bei +2,2 %. Im Mai 2024 hatte die Veränderungsrate +2,4 % betragen, nach jeweils +2,2 % im April und März 2024. „Die Energie- und Nahrungsmittelpreise dämpfen seit Jahresbeginn die Inflationsrate“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). „Demgegenüber beobachten wir weiterhin überdurchschnittliche Preiserhöhungen bei Dienstleistungen“, so Brand. Gegenüber dem Vormonat Mai 2024 stiegen die Verbraucherpreise im Juni 2024 um 0,1 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 2,1 % gegenüber Juni 2023

Die Energieprodukte verbilligten sich im Juni 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,1 % (Mai 2024: -1,1 %). Binnen Jahresfrist gingen sowohl die Preise für Haushaltsenergie (-3,0 %) als auch für Kraftstoffe (-0,6 %) zurück. Vor allem konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin von günstigeren Preisen für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-13,7 %) sowie für Strom (-6,3 %) und Erdgas (-4,3 %) profitieren. Dagegen waren einige Energieprodukte teurer als ein Jahr zuvor, insbesondere Fernwärme (+27,6 %) und leichtes Heizöl (+7,9 %).

Nahrungsmittel verteuerten sich um 1,1 % gegenüber Juni 2023

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Juni 2024 um 1,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel hat sich damit verstärkt (Mai 2024: +0,6 %), die Teuerungsrate hierfür lag dennoch weiterhin unterhalb der Gesamtteuerung. Merklich teurer binnen Jahresfrist blieben Speisefette und Speiseöle (+11,8 %, darunter Olivenöl: +46,7 %) sowie Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+6,1 %, darunter Schokolade: 10,7 %). Auch für andere Nahrungsmittelgruppen wie Obst (+1,5 %) oder Brot und Getreideerzeugnisse (+1,2 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2024 mehr bezahlen als ein Jahr zuvor. Von Juni 2023 bis Juni 2024 wurden dagegen vor allem Molkereiprodukte (-3,0 %) günstiger.

Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie bei +2,9 %

Im Juni 2024 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +2,7 %. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, lag bei +2,9 % und damit erstmals seit Februar 2022 (+2,8 %) wieder unterhalb der 3-Prozent-Marke. Diese Kenngrößen verdeutlichen auch, dass die Teuerung in anderen wichtigen Güterbereichen über der Gesamtteuerung lag. Beide Größen liegen seit Januar 2024 deutlich über der Gesamtteuerung. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex ohne Nahrungsmittel und Energie gegenüber dem Vorjahresmonat hatte im April und Mai 2024 jeweils +3,0 % betragen.

Waren verteuerten sich gegenüber Juni 2023 unterdurchschnittlich um 0,8 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von Juni 2023 bis Juni 2024 um 0,8 % und lagen damit deutlich unterhalb der Gesamtteuerung. Darunter verteuerten sich Verbrauchsgüter ebenfalls um 0,8 % und Gebrauchsgüter um 0,6 %. Einige Waren wurden dennoch merklich teurer, unter anderem Tabakwaren (+5,6 %), alkoholfreie Getränke (+5,1 %) und Schuhe (+4,5 %).

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 3,9 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Juni 2024 um 3,9 % über dem Niveau des Vorjahresmonats und damit deutlich über der Gesamtteuerung. Bereits im Mai 2024 hatte die Teuerung von Dienstleistungen bei +3,9 % gelegen, auch weil bereits im Mai die dämpfende Wirkung des Deutschlandtickets auf die Teuerungsrate der Dienstleistungen entfiel. Im Juni 2024 verteuerten sich daher die kombinierten Tickets für Bahn, Bus und Ähnliches um 3,5 % im Vergleich zum Vorjahresmonat (Mai 2024: ebenfalls +3,5 %). Andere Preise für Dienstleistungen erhöhten sich von Juni 2023 bis Juni 2024 noch deutlicher, nennenswert sind die Versicherungen (+12,3 %, darunter Versicherungen für den Verkehr: +26,0 %) und die Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+8,1 %). Merklich teurer waren zum Beispiel auch die Gaststättendienstleistungen (+6,8 %), Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+6,2 %) sowie Übernachtungen (+5,1 %). Bedeutsam für die Preisentwicklung bei Dienstleistungen bleiben zudem die Nettokaltmieten, die Teuerungsrate lag hier bei +2,2 %. Nur wenige Dienstleistungen wurden günstiger, auffällig war im Juni 2024 der Preisrückgang bei Flugtickets gegenüber dem Vorjahresmonat (-6,0 %, davon internationale Flüge: -6,4 %; aber Inlandsflüge: +3,0 %).

Preisanstieg gegenüber Vormonat um 0,1 %

Im Vergleich zum Mai 2024 stieg der Verbraucherpreisindex im Juni 2024 um 0,1 %. Deutlich teurer wurden vor allem Inlandsflüge mit +9,0 %. Auch für Pauschalreisen (+5,0 %) und Übernachtungen (+2,4 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr bezahlen. Zudem zogen die Preise für Nahrungsmittel insgesamt leicht an (+0,3 %, darunter Gemüse: +0,7 %). Dagegen gingen die Preise für Energie insgesamt um 1,1 % zurück. Günstiger wurden vor allem Kraftstoffe (-2,5 %, darunter Superbenzin: -2,9 %; Dieselkraftstoff: -1,4 %) und leichtes Heizöl (-0,9 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Interne Ressourcen und Umfeld bestimmen die Wettbewerbsstrategie von mittelständischen Unternehmen

KfW Research hat eine Studie veröffentlicht, welche die Verbreitung von Wettbewerbsstrategien in mittelständischen Unternehmen untersucht.

KfW Research, Meldung vom 09.07.2024

Die Studie untersucht die Verbreitung von Wettbewerbsstrategien in mittelständischen Unternehmen. Die meisten Unternehmen bevorzugen Wettbewerbsstrategien, die sich durch die Differenzierung ihrer Angebote von denen der Konkurrenten abheben. Die Strategie der „Produktdifferenzierung“ durch kundenspezifische Lösungen wird am häufigsten verfolgt, gefolgt von der „Expansion durch Innovation“, der „Fokussierung“ auf wenige Produkte, und der „Preisführerschaft“. Die Wahl einer Wettbewerbsstrategie hängt stark von Unternehmensgröße, Wettbewerbsumfeld und der Beschäftigung von Hochschulabsolventen ab.

Quelle: KfW

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Arbeitskosten: Deutschland auf Position fünf in EU – langfristige Entwicklung der Lohnstückkosten weiter unter EZB-Inflationsziel

Im Jahr 2023 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, ebenso wie im Durchschnitt der EU, erneut inflationsbereinigt Einkommensverluste erlitten. Diese fielen aber geringer aus als im Vorjahr, und zumindest in der Bundesrepublik gelang es 2023, die hohe Teuerungsrate durch stärkere Lohnerhöhungen im Durchschnitt fast auszugleichen. Zusammen mit weiteren Lohnsteigerungen in diesem Jahr ist damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der private Konsum wieder an Kraft gewinnt und die deutsche Wirtschaft langsam aus ihrer Schwächephase kommen kann. Das zeigt der neue Report des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung zu den Arbeits- und Lohnstückkosten.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 09.07.2024

2023 haben Arbeitnehmer*innen in Deutschland, ebenso wie im Durchschnitt der EU, erneut inflationsbereinigt Einkommensverluste erlitten. Diese fielen aber geringer aus als im Vorjahr, und zumindest in der Bundesrepublik gelang es 2023, die hohe Teuerungsrate durch stärkere Lohnerhöhungen im Durchschnitt fast auszugleichen. Zusammen mit weiteren Lohnsteigerungen in diesem Jahr ist damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der private Konsum wieder an Kraft gewinnt und die deutsche Wirtschaft langsam aus ihrer Schwächephase kommen kann. Einen Beitrag zur Reduzierung der Kaufkraftverluste leisteten auch die von der Bundesregierung ermöglichten Inflationsausgleichsprämien, die durch Befreiung von Steuern und Abgaben sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber kurzfristig finanziell attraktiv waren. Diese Faktoren prägten auch die Entwicklung der Arbeitskosten je Arbeitsstunde in der Privatwirtschaft in Deutschland, die 2023 um jahresdurchschnittlich 5,0 Prozent zunahmen. Das ist im langjährigen Vergleich ein relativ hoher Wert, aber spürbar weniger als 2022 mit einem Anstieg um 6,5 Prozent. Im Durchschnitt der EU legten die Arbeitskosten 2023 um 5,6 Prozent zu und im Euroraum um 5,1 Prozent. In fast allen osteuropäischen EU-Ländern stiegen die Arbeitskosten zweistellig, mit Spitzenwerten zwischen 15 und 20 Prozent in Polen, Rumänien und Ungarn. Mit Arbeitskosten von 41,90 Euro in der Privatwirtschaft rangiert die Bundesrepublik aktuell auf Position fünf in der EU, zusammen mit den Niederlanden und unmittelbar vor Schweden. Die schwedische Krone hat im vergangenen Jahr erneut deutlich an Wert verloren, weshalb das skandinavische Land bei den Arbeitskosten in Euro gerechnet mit 41,60 Euro diesmal knapp hinter der Bundesrepublik liegt (detaillierte Daten unten und in der Tabelle). Das zeigt der neue Report des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung zu den Arbeits- und Lohnstückkosten.

„Ohne deutliche Anstiege der nominalen Löhne hätte die Rekordinflation 2022 und 2023 die breite Kaufkraft in Deutschland auf längere Zeit schwer geschädigt. Nach wie vor sind die Einbußen vieler Beschäftigter nicht vollständig ausgeglichen, weshalb wir in unserer Konjunkturprognose mit weiteren deutlichen Lohnerhöhungen rechnen, die nötig sind, um die Nachfrage nachhaltig wieder in Schwung zu bringen“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. „Die Daten zu den Arbeitskosten zeigen nun, dass der Spielraum für eine Stabilisierung der Kaufkraft in der Krise genutzt worden ist, ohne Schieflagen an anderer Stelle zu verursachen. Denn die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft in Bezug auf die Lohnkosten ist stabil. Wir liegen bei den Arbeitskosten wie vor den Krisen der vergangenen Jahre im oberen Mittelfeld Westeuropas und sehen etwa bei den Exporten eine wieder aufsteigende Linie.“

Mittelfristige Stabilität bei kurzfristigen Ausschlägen hat nach der neuen Analyse des IMK auch die Entwicklung der Lohnstückkosten geprägt, die die Arbeitskosten ins Verhältnis zur Produktivität setzen. Diese sind 2023 in Deutschland zwar kräftig um 6,6 Prozent gestiegen und damit etwas stärker als im Euroraum (6,1 Prozent). Ein wesentlicher Grund war neben der hohen Inflation die schwache Produktivitätsentwicklung infolge der schleppenden Konjunktur „Die kurzfristig hohen Anstiege gefährden die preisliche Wettbewerbsfähigkeit bislang aber nicht“, betonen Dr. Ulrike Stein und Prof. Dr Alexander Herzog-Stein, die die neue Studie verfasst haben. Es gebe bislang keine Anzeichen für eine Preis-Lohn-Spirale. Und auf die längere Frist gesehen liege die Lohnstückkostenentwicklung der deutschen Wirtschaft trotz dieser Beschleunigung weiterhin unterhalb der Zielinflation der Europäischen Zentralbank von zwei Prozent und habe damit „im Hinblick auf das Kriterium der makroökonomischen Stabilität im Euroraum… eher etwas zu langsam als zu schnell zugenommen“. Der Befund deckt sich mit dem 2023 erneut sehr hohen deutschen Leistungsbilanzüberschuss, der nach Schätzungen der EU-Kommission rund 284 Milliarden Euro oder 6,9 des Bruttoinlandsprodukts betrug. Die Kommission ordnet Leistungsbilanzüberschüsse ab sechs Prozent als problematisch hoch ein.

In einer Zusatzauswertung zeigen die Forschenden, dass 2022 und bis ins Jahr 2023 hinein ein zwischenzeitlich starker Anstieg der Stückgewinne bestimmter Unternehmen einen deutlich stärkeren Einfluss auf die Inflation hatte als die Entwicklung der Lohnstückkosten. Das galt, in unterschiedlicher Ausprägung, vor allem für vier Wirtschaftsbereiche: Am Bau, im von der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) so zusammengefassten Großbereich „Handel, Verkehr und Gastgewerbe“ sowie etwas abgeschwächt im Bereich „Produzierendes Gewerbe ohne Bau- und Verarbeitendes Gewerbe“, zu dem die Energieerzeugung gehört, und in der Landwirtschaft. Der preistreibende Effekt der „Gewinninflation“ sei aber mit Ausnahme des Wirtschaftsbereichs Bau Mitte 2023 ausgelaufen, so Stein und Herzog-Stein.

Detaillierte Ergebnisse der neuen Studie

Arbeitskosten: Deutschland auf Position fünf in der EU: Niederlande ziehen gleich, Schweden wertet ab und fällt zurück

Zu den Arbeitskosten zählen neben dem Bruttolohn die Arbeitgeberanteile an den Sozialbeiträgen, Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung sowie als Arbeitskosten geltende Steuern. Das IMK nutzt für seine Studie die neuesten verfügbaren Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat.

Die Arbeitskosten in der deutschen Privatwirtschaft sind 2022 nominal um 5,0 Prozent gestiegen, nach 6,5 Prozent 2022. Mit Arbeitskosten von 41,90 Euro pro Stunde lag Deutschland 2023 an fünfter Stelle unter den EU-Ländern hinter Luxemburg, Dänemark, Belgien und Frankreich (Arbeitskosten dort zwischen 53,60 und 42,70 Euro; siehe auch Tabelle 3 in der Studie sowie in der PDF-Version dieser PM; Link unten). In den Niederlanden stiegen die Arbeitskosten stärker um 7,1 Prozent, sodass das Nachbarland mit ebenfalls 41,90 Euro pro Stunde mit Deutschland gleichgezogen hat. 41,60 Euro betragen die Arbeitskosten in Schweden, das 2022 noch vor der Bundesrepublik lag. Der Positionswechsel beruht aber auf dem Sondereffekt, dass die schwedische Krone erneut deutlich abwertete, was die Arbeitskosten in Euro reduziert, während sie in Landwährung um 4,0 Prozent gewachsen sind. Mit geringem Abstand folgt Österreich mit aktuell 40,90 Euro pro Stunde, dann Finnland und Irland.

Der Durchschnitt des Euroraums beträgt 35,60 Euro. Italien weist mit 29,20 Euro die höchsten Arbeitskosten in Südeuropa auf, liegt aber spürbar unter dem EU-Mittel von 31,60 Euro. In den übrigen „alten“ südlichen EU-Staaten betragen die Arbeitskosten zwischen 24,10 Euro (Spanien) und 16,10 Euro (Portugal). Die „alten“ EU-Länder Portugal und Griechenland liegen mittlerweile zum Teil deutlich hinter osteuropäischen EU-Staaten wie Slowenien (26,00 Euro), Estland (18,30 Euro), der Tschechischen Republik (18,00 Euro) oder der Slowakei (17,20 Euro). In den übrigen baltischen Staaten sowie in Kroatien, Polen und Ungarn betragen die Stundenwerte zwischen 14,80 und 13,30 Euro. Schlusslichter sind Rumänien und Bulgarien mit Arbeitskosten von 10,80 bzw. 9,20 Euro pro Stunde, allerdings bei überdurchschnittlichen Zuwächsen von 16,9 und 14,5 Prozent im vergangenen Jahr.

Arbeitskosten bei Industrie und Dienstleistungen

Im Verarbeitenden Gewerbe betrugen 2023 die Arbeitskosten in Deutschland 46,00 Euro pro Arbeitsstunde. Im EU-Vergleich rangiert die Bundesrepublik damit wie im Vorjahr auf Position vier als Teil einer größeren Gruppe von Industrieländern, die deutlich über dem Euroraum-Durchschnitt von 37,70 Euro liegen. Dazu zählen auch Dänemark mit industriellen Arbeitskosten von 51,40 Euro, Belgien (49,70 Euro), Österreich (46,10 Euro), Luxemburg (45,80 Euro), die Niederlande (45,60 Euro), Frankreich (44,60 Euro), Schweden (42,80 Euro) und Finnland (41,60 Euro). Dabei ist nicht berücksichtigt, dass das Verarbeitende Gewerbe in der Bundesrepublik vergleichsweise stark von günstigeren Vorleistungen aus dem Dienstleistungsbereich profitiert – auch wenn der Abstand etwas kleiner ausfällt als früher. 2023 stiegen die industriellen Arbeitskosten in Deutschland um 4,9 Prozent. Das war etwas weniger als im Durchschnitt der EU (5,6 Prozent) und des Euroraums (5,0 Prozent).

Im privaten Dienstleistungssektor lagen die deutschen Arbeitskosten 2022 mit 39,80 Euro an siebter Stelle nach Luxemburg, Dänemark, Belgien, Frankreich, Schweden und den Niederlanden wo die Stundenwerte zwischen 58,80 Euro und 40,60 Euro lagen. Österreich und Irland folgten mit 38,30 bzw. 38,10 Euro. Der Durchschnitt im Euroraum betrug 34,80 Euro, in der gesamten EU 31,80 Euro. 2023 stiegen die Arbeitskosten im deutschen Dienstleistungssektor um 5,1 Prozent. Damit lag der Zuwachs etwas unter dem Durchschnitt in der EU (5,6 Prozent) und im Euroraum (5,2 Prozent) und deutlich niedriger als 2022, als sich die Mindestlohnanhebung auf 12 Euro ausgewirkt hatte und den Niedriglohnbereich im Dienstleistungssektor verkleinert hatte.

Lohnstückkostenentwicklung: Langfristig immer noch 13 Prozentpunkte unter dem stabilitätsorientierten Wachstumspfad

Bei den Lohnstückkosten, die die Arbeitskosten ins Verhältnis zum Produktivitätsfortschritt setzen, weist Deutschland trotz der stärkeren Steigerungen 2023 und 2022 längerfristig weiterhin eine moderate Tendenz auf. Der Blick auf den mehrjährigen Trend ist nach Analyse der IMK-Ökonom*innen am aussagekräftigsten, um die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit zu beurteilen. Die deutschen Lohnstückkosten sind seit der Jahrtausendwende, als die Bundesrepublik letztmalig eine fast ausgeglichene Leistungsbilanz aufwies (seitdem immer Überschüsse), im Jahresmittel um lediglich 1,6 Prozent gewachsen. Das ist schwächer als in den anderen großen Mitgliedsstaaten des Euroraums und auch weniger als mit dem Inflationsziel der EZB von 2,0 Prozent vereinbar gewesen wäre. Kumuliert lag die langfristige deutsche Lohnstückkostenentwicklung seit der Jahrtausendwende im Jahr 2023 immer noch um knapp 13 Prozentpunkte unter dem stabilitätskonformen Wachstumspfad, der vom Inflationsziel definiert wird.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Innovationsleistung Europas verbessert sich stetig

Die Innovationsleistung der Europäischen Union verbessert sich kontinuierlich und erreicht einen Anstieg um 10 % seit 2017 und ein Wachstum von 0,5 % zwischen 2023 und 2024. Laut Europäischen Innovationsanzeigers (EIS) 2024 haben die meisten EU-Mitgliedstaaten ihre Innovationsleistung gesteigert, wobei der Anstieg jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ist.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 08.07.2024

Die Innovationsleistung der Europäischen Union verbessert sich kontinuierlich und erreicht einen Anstieg um 10 % seit 2017 und ein Wachstum von 0,5 % zwischen 2023 und 2024. Laut der heute veröffentlichten Ausgabe des Europäischen Innovationsanzeigers (EIS) 2024 haben die meisten EU-Mitgliedstaaten ihre Innovationsleistung gesteigert, wobei der Anstieg jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ist.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Zwischen 2023 und 2024 hat sich die nationale Innovationsleistung in 15 Mitgliedstaaten erhöht, während sie in einer anderen Gruppe von 11 Mitgliedstaaten zurückgegangen ist. Kroatien blieb stabil. Im Vergleich zur letzten Ausgabe:

  • Dänemark ist nach wie vor das innovativste EU-Land, gefolgt von Schweden, das zwischen 2017 und 2022 an der Spitze stand.
  • Zwei Länder gehören nun einer anderen Leistungsgruppe an. Estland ist seit 2017 ein starker Innovator, der ein stetiges Wachstum aufweist. Belgien, das 2023 Innovationsführer war, ist in die Kategorie der starken Innovatoren zurückgekehrt, wenngleich es seinen fünften Platz in den Rankings insgesamt beibehielt.

Eine umfassendere Analyse, die auch andere europäische Länder und ausgewählte globale Wettbewerber einbezieht, zeigt eine sich verändernde internationale Landschaft. Die Schweiz ist das innovativste europäische Land, und Südkorea ist 2024 nach wie vor der innovativste globale Wettbewerber, während China Japan übertroffen hat und die Kluft zur EU schrittweise schließt.

Im globalen Kontext hält die EU eine solide Position ein und weist bei den meisten Indikatoren, auch bei KMU, die Produkt- und Prozessinnovationen und umweltbezogene Technologien einführen, eine starke Leistung auf. Im Vergleich zu ihren wichtigsten globalen Wettbewerbern steht die EU in Bereichen wie dem geistigen Eigentum, der Zusammenarbeit innovativer KMU und den FuE-Ausgaben im Unternehmenssektor nach wie vor Herausforderungen gegenüber.

Die Innovationsführer verfügen über besonders attraktive Forschungssysteme und sind in der Digitalisierung stark. Die starken Innovatoren zeigen erhebliche Stärken in ihren Innovationsökosystemen (Produkt- und Unternehmensinnovationen). Unter den mäßigen Innovatoren gibt es eine Reihe positiver Trends, insbesondere die Entwicklung der Zusammenarbeit in der Forschung; in der Erwägung, dass sich aufstrebende Innovatoren bei der Innovationsleistung insgesamt positiv entwickelt haben, aber immer noch hinterherhinken;

Obwohl sich die Leistungsunterschiede zwischen 2017 und 2024 bei den starken Innovatoren und mäßigen Innovatoren leicht verringert haben, wurden sie bei den Innovationsführern und aufstrebenden Innovatoren stärker ausgeprägt. Es bestehen auch anhaltende geografische Unterschiede bei der Innovationsleistung, wobei Innovationsführer und die stärksten Innovatoren überwiegend in Nord- und Westeuropa angesiedelt sind und viele der mäßigen und aufstrebenden Innovatoren in Süd- und Osteuropa tätig sind. (…)

Quelle: Europäische Union

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Exporte im Mai 2024: -3,6 % zum April 2024

Im Mai 2024 sind die deutschen Exporte gegenüber April 2024 um 3,6 % und die Importe um 6,6 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, nahmen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2023 um 1,6 % ab, während die Importe um 8,7 % sanken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 08.07.2024

Exporte (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Mai 2024
131,6 Milliarden Euro
-3,6 % zum Vormonat
-1,6 % zum Vorjahresmonat

Importe (kalender- und saisonbereinigte Wareneinfuhren), Mai 2024
106,7 Milliarden Euro
-6,6 % zum Vormonat
-8,7 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz (kalender- und saisonbereinigt), Mai 2024
+24,9 Milliarden Euro

Im Mai 2024 sind die deutschen Exporte gegenüber April 2024 kalender- und saisonbereinigt um 3,6 % und die Importe um 6,6 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, nahmen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2023 um 1,6 % ab, während die Importe um 8,7 % sanken.

Insgesamt wurden im Mai 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 131,6 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 106,7 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Die Außenhandelsbilanz schloss im Mai 2024 mit einem Überschuss von 24,9 Milliarden Euro ab. Im April 2024 hatte der kalender- und saisonbereinigte Saldo der Außenhandelsstatistik bei +22,2 Milliarden Euro gelegen, im Mai 2023 bei +16,8 Milliarden Euro.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Mai 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 72,3 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 55,7 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber April 2024 sanken die kalender- und saisonbereinigten Exporte in die EU-Staaten um 2,5 % und die Importe aus diesen Staaten um 8,9 %. In die Staaten der Eurozone wurden im Mai 2024 Waren im Wert von 50,2 Milliarden Euro (-2,7 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 37,0 Milliarden Euro (-8,6 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden im Mai 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 22,1 Milliarden Euro (-2,0 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 18,7 Milliarden Euro (-9,6 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im Mai 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 59,4 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 51,0 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber April 2024 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 4,9 % ab, die Importe von dort sanken um 4,0 %.

Die meisten deutschen Exporte gingen im Mai 2024 in die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden kalender- und saisonbereinigt 2,9 % weniger Waren exportiert als im April 2024. Damit sanken die Exporte in die Vereinigten Staaten auf einen Wert von 13,8 Milliarden Euro. Die Exporte in die Volksrepublik China nahmen um 10,2 % auf 7,6 Milliarden Euro ab, die Exporte in das Vereinigte Königreich sanken um 11,7 % auf 6,5 Milliarden Euro.

Die meisten Importe kamen im Mai 2024 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 13,0 Milliarden Euro eingeführt, das waren 1,7 % mehr als im Vormonat. Die Importe aus den Vereinigten Staaten stiegen um 4,6 % auf 7,9 Milliarden Euro. Die Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 9,3 % auf 2,7 Milliarden Euro ab.

Die Exporte in die Russische Föderation sanken im Mai 2024 gegenüber April 2024 kalender- und saisonbereinigt um 19,3 % auf 0,6 Milliarden Euro. Gegenüber Mai 2023, als infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine der Export nach Russland bereits stark zurückgegangen war, nahmen sie um 22,1 % ab. Die Importe aus Russland sanken im Mai 2024 gegenüber April 2024 um 8,0 % auf 0,2 Milliarden Euro, gegenüber Mai 2023 gingen die Importe um 35,7 % zurück.

Originalwerte für den Außenhandel (nicht kalender- und saisonbereinigt)

Nominal (nicht kalender- und saisonbereinigt) wurden im Mai 2024 Waren im Wert von 129,0 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 107,0 Milliarden Euro importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2023 nahmen die Exporte im Mai 2024 damit um 3,8 % und die Importe um 10,0 % ab. Die unbereinigte Außenhandelsbilanz schloss im Mai 2024 mit einem Überschuss von 22,0 Milliarden Euro ab. Im Mai 2023 hatte der Saldo +15,1 Milliarden Euro betragen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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KfW-ifo-Mittelstandsbarometer – Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen fällt im Juni

Die Stimmung unter den deutschen Mittelständlern sinkt lt. KfW Research im Juni moderat um 1,9 Zähler auf – 13,5 Saldenpunkte.

KfW/KfW Research, Meldung vom 05.07.2024

  • Nach Revision der Mai-Daten zweiter Stimmungsrückgang in Folge
  • Auch bei den Großunternehmen gibt die Stimmung nach
  • Konjunkturrisiken bleiben hoch

Die Stimmung unter den deutschen Mittelständlern sinkt im Juni moderat um 1,9 Zähler auf – 13,5 Saldenpunkte. Nachdem das Mai-Ergebnis von einem minimalen Anstieg zu einem leichten Rückgang revidiert wurde, ist dies bereits der zweite Rückgang in Folge. Beide Klimakomponenten geben nach, die Geschäftserwartungen (- 3,3 Zähler auf – 15,3 Saldenpunkte) jedoch mehr als die Urteile zur aktuellen Geschäftslage (- 0,3 Zähler auf 11,8 Saldenpunkte). Gleichwohl sind die Lageurteile im Durchschnitt des zweiten Quartals noch um 4,1 Zähler höher als im ersten Quartal, was für ein anhaltendes Wirtschaftswachstum im Frühling spricht.

Blickt man in die Wirtschaftsbereiche, so zeigt sich die Stimmung unter den Mittelständlern momentan gespalten. Abwärts gerichtet ist sie im Verarbeitenden Gewerbe (- 4,7 Zähler auf – 21,0 Saldenpunkte), im Großhandel (- 5,1 Zähler auf -29,5 Saldenpunkte) und – besonders deutlich und angesichts der intakten Voraussetzungen für eine Konsumerholung wohl auch unerwartet – im Einzelhandel (- 8,9 Zähler auf – 14,8 Saldenpunkte). Demgegenüber hellt das Geschäftsklima der Dienstleister im Juni um 1,6 Zähler auf und notiert mit nun – 4,5 Saldenpunkten auf dem höchsten Stand seit einem Jahr. Auch im Bauhauptgewerbe setzt sich die Stimmungsaufhellung fort. Nach einem Anstieg um 1,1 Zähler liegt das Klima dort bei – 20,2 Saldenpunkten und damit ebenfalls auf dem höchsten Stand seit Juni vergangenen Jahres.

Bei den Großunternehmen enttäuscht die Stimmungsentwicklung im Juni ebenfalls: Deren Geschäftsklima sinkt um 1,6 Zähler auf – 19,9 Saldenpunkte, was weiterhin merklich niedriger ist als im Mittelstand. Auffällig ist hier allerdings das Auseinanderdriften von Lageurteilen und Erwartungen. Letztere fallen um 3,6 Zähler auf – 14,3 Saldenpunkte, sodass die Großunternehmen weiterhin etwas weniger pessimistisch auf die kommenden sechs Monate blicken als der Mittelstand. Demgegenüber verbessern sich die Lageurteile geringfügig, bleiben im Niveau aber noch immer weit unterhalb des mittelständischen Vergleichswertes (+ 0,5 Zähler auf – 26,2 Saldenpunkte). Ähnlich wie im Mittelstand ist das Branchenbild heterogen. Während die Dienstleister deutlich und das Verarbeitende Gewerbe etwas besser gestimmt sind als im Mai, trübt sich das Geschäftsklima in den anderen Hauptwirtschaftsbereichen mehr oder weniger deutlich ein. Besonders im Großhandel zeigt sich ein regelrechter Stimmungseinbruch: Die Großunternehmen dieses Wirtschaftszweigs geben nahezu die gesamten Stimmungszugewinne aus dem Vormonat wieder ab und finden sich ein weiteres Mal am unteren Ende der Geschäftsklimatabelle wieder.

„Bei der erhofften Konjunkturerholung ist weiterhin Zittern angesagt. Der Stimmungsaufschwung gerät ins Stocken und die Erwartungskomponente des Geschäftsklimas geht in beiden Unternehmensgrößenklassen zurück, wohl weil die Risiken für die Wirtschaftsentwicklung hoch bleiben“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

„Zu diesen Risiken gehört auch der vermehrte Zuspruch für populistische Parteien im Inland wie im Ausland, wie die Europawahlen zu Beginn des Monats gezeigt haben. Gerade auf ein exportorientiertes Land wie Deutschland könnte der Populismus längerfristig negative Auswirkungen haben. Die aktuelle Verunsicherung könnte zudem mit den überraschend angesetzten Parlamentswahlen in Frankreich zusammenhängen, deren Ausgang im Befragungszeitraum noch völlig ungewiss war. Mindestens ebenso relevant wird das Ergebnis der US-Präsidentschaftswahlen im November sein. Dazu passt, dass mit dem Großhandel diesmal derjenige Wirtschaftsbereich besonders viele Federn lassen muss, der an der Schnittstelle von nationalen und internationalen Märkten steht.“

Quelle: KfW

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