ifo Geschäftsklimaindex unverändert (Februar 2025)

Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland bleibt unverändert skeptisch. Der ifo Geschäftsklimaindex verharrte im Februar bei 85,2 Punkten. Die Unternehmen waren etwas unzufriedener mit den laufenden Geschäften. Die Erwartungen hellten sich hingegen etwas auf. Die deutsche Wirtschaft wartet ab.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 24.02.2025

Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland bleibt unverändert skeptisch. Der ifo Geschäftsklimaindex verharrte im Februar bei 85,2 Punkten. Die Unternehmen waren etwas unzufriedener mit den laufenden Geschäften. Die Erwartungen hellten sich hingegen etwas auf. Die deutsche Wirtschaft wartet ab.

Im Verarbeitenden Gewerbe hat sich das Geschäftsklima verbessert. Die aktuelle Lage wurde zwar etwas schlechter beurteilt. Für die kommenden Monate waren die Unternehmen aber merklich weniger pessimistisch. Die Auftragsentwicklung hat sich stabilisiert.

Im Dienstleistungssektor ist der Index gesunken. Die Unternehmen zeigten sich weniger zufrieden mit der aktuellen Lage. Auch die Erwartungen trübten sich etwas ein. Insbesondere im Bereich Transport und Logistik nahmen die skeptischen Stimmen zu.

Im Handel legte das Geschäftsklima zu. Dies war insbesondere auf eine Aufhellung der Erwartungen zurückzuführen. Auch ihre gegenwärtige wirtschaftliche Situation bewerteten die Unternehmen etwas besser. Diese Entwicklung war sowohl im Groß- als auch Einzelhandel zu beobachten.

Im Bauhauptgewerbe hat sich das Geschäftsklima verbessert. Grund dafür waren weniger skeptische Erwartungen. Die laufenden Geschäfte wurden hingegen etwas schlechter eingeschätzt. Zentrales Problem bleibt der Auftragsmangel.

Quelle: ifo Institut

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Erzeugerpreise Januar 2025: +0,5 % gegenüber Januar 2024

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Januar 2025 um 0,5 % höher als im Januar 2024. Im Dezember 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,8 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sanken die Erzeugerpreise im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,1 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.02.2025

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Januar 2025
+0,5 % zum Vorjahresmonat
-0,1 % zum Vormonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Januar 2025 um 0,5 % höher als im Januar 2024. Im Dezember 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,8 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Erzeugerpreise im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,1 %.

Hauptursächlich für den Anstieg der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren im Januar 2025 die Preissteigerungen bei den Verbrauchsgütern. Auch Investitionsgüter und Gebrauchsgüter waren teurer als im Vorjahresmonat, während Energie und Vorleistungsgüter billiger waren. Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im Januar 2025 um 1,2 %, gegenüber Dezember 2024 stiegen sie um 0,3 %.

Rückgang der Energiepreise gegenüber Vorjahresmonat und Vormonat

Energie war im Januar 2025 um 1,0 % billiger als im Vorjahresmonat. Gegenüber Dezember 2024 fielen die Energiepreise um 0,9 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei elektrischem Strom. Über alle Abnehmergruppen betrachtet fielen die Strompreise gegenüber Januar 2024 um 1,8 % (-2,5 % gegenüber Dezember 2024).

Erdgas in der Verteilung kostete im Januar 2025 über alle Abnehmergruppen hinweg 1,9 % weniger als im Januar 2024. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2024 sanken die Gaspreise um 2,8 %.

Fernwärme kostete 1,5 % weniger als im Januar 2024 (-1,5 % gegenüber Dezember 2024).

Teurer als im Vorjahresmonat waren hingegen Mineralölerzeugnisse, die Preise stiegen gegenüber Januar 2024 um 0,7 %, gegenüber Dezember 2024 nahmen sie um 4,4 % zu. Leichtes Heizöl kostete 1,9 % mehr als ein Jahr zuvor (+10,1 % gegenüber Dezember 2024). Die Preise für Kraftstoffe waren 0,5 % teurer (+5,6 % gegenüber Dezember 2024).

Preisanstiege bei Verbrauchsgütern, Gebrauchsgütern und Investitionsgütern

Verbrauchsgüter waren im Januar 2025 um 3,0 % teurer als im Januar 2024 (+0,5 % gegenüber Dezember 2024). Nahrungsmittel kosteten 3,5 % mehr als im Januar 2024. Deutlich teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat waren Butter mit +39,8 % (-0,3 % gegenüber Dezember 2024) und Süßwaren mit +24,0 % (+1,2 % gegenüber Dezember 2024). Rindfleisch kostete 18,0 % mehr als im Januar 2024 (+2,3 % gegenüber Dezember 2024). Billiger als im Vorjahresmonat waren im Januar 2025 dagegen insbesondere Zucker (-33,8 %), Schweinefleisch (-8,8 %) und Getreidemehl (-4,1 %).

Gebrauchsgüter waren im Januar 2025 um 1,1 % teurer als ein Jahr zuvor (+0,4 % gegenüber Dezember 2024).

Die Preise für Investitionsgüter waren im Januar 2025 um 1,9 % höher als im Vorjahresmonat (+0,8 % gegenüber Dezember 2024). Maschinen kosteten 1,9 % mehr als im Januar 2024. Die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,4 % gegenüber Januar 2024.

Leichter Preisrückgang bei Vorleistungsgütern gegenüber Januar 2024

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im Januar 2024 um 0,1 % niedriger als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat blieben sie unverändert (0,0 %).

Glas und Glaswaren waren 4,8 % günstiger als im Vorjahresmonat, insbesondere Flachglas war 16,4 % billiger als im Januar 2024. Futtermittel für Nutztiere waren 1,3 % günstiger als ein Jahr zuvor. Die Preise für chemische Grundstoffe blieben gegenüber dem Vorjahresmonat unverändert (0,0 %).

Preissteigerungen gegenüber Januar 2024 gab es unter anderem bei Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin (+3,4 %), Gipserzeugnissen für den Bau (+4,6 %), elektrischen Transformatoren (+2,3 %) sowie bei Kabeln und elektrischem Installationsmaterial (+1,0 %).

Holz sowie Holz- und Korkwaren kosteten 2,5 % mehr als im Januar 2024. Nadelschnittholz war 11,4 % teurer als im Januar 2024. Dagegen war Laubschnittholz 5,7 % günstiger als im Vorjahresmonat. Die Preise für Spanplatten waren gegenüber dem Vorjahresmonat 1,1 % niedriger.

Die Preise für Metalle stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,1 %, gegenüber dem Vormonat fielen sie dagegen um 0,1 %. Die Preise für Kupfer und Halbzeug daraus lagen mit +9,4 % deutlich über denen des Vorjahresmonats. Dagegen war Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 8,9 % billiger als im Januar 2024. Die Preise für Betonstahl sanken im Vorjahresvergleich um 2,6 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Generative KI erreicht die Chefetagen

Die Mehrheit der Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen in der Informationswirtschaft und dem Verarbeitenden Gewerbe haben bereits persönlich generative künstliche Intelligenz (KI) genutzt. Dabei beeinflussen die eigenen Erfahrungen, wie optimistisch sie Produktivitätspotenziale generativer KI einschätzen. Dies zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des ZEW.

ZEW, Pressemitteilung vom 19.02.2025

Repräsentative ZEW-Befragung unter CEOs zu generativer KI

Die Mehrheit der Geschäftsführer/innen in der Informationswirtschaft und dem Verarbeitenden Gewerbe haben bereits persönlich generative künstliche Intelligenz (KI) genutzt. Dabei beeinflussen die eigenen Erfahrungen, wie optimistisch die Entscheider/innen die Produktivitätspotenziale generativer KI einschätzen. Dies zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des ZEW Mannheim unter rund 1.200 Unternehmen der Informationswirtschaft und des verarbeitenden Gewerbes mit Sitz in Deutschland. An der regelmäßig durchgeführten Umfrage nehmen vor allem Geschäftsführer/innen teil.

„In der Informationswirtschaft haben rund 69 Prozent der Geschäftsführenden bereits generative KI-Tools wie ChatGPT, Copilot oder Gemini genutzt: 29 Prozent der CEOs geben an, generative KI sowohl privat als auch für geschäftliche Zwecke selbst gebraucht zu haben, jeweils 20 Prozent, dass sie solche Anwendungen bislang rein für geschäftliche Zwecke oder rein für private Zwecke verwendet haben“, sagt Studienleiter Dr. Daniel Erdsiek aus dem ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“.

CEOs kleiner Unternehmen weniger KI-erfahren

„Etwa ein Drittel der Geschäftsführenden in der Informationswirtschaft berichtet hingegen, bislang keine KI-Sprachmodelle ausprobiert zu haben. Dieser Anteil fällt in großen Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten allerdings nur halb so hoch aus wie in kleinen Unternehmen mit fünf bis 19 Beschäftigten“, erklärt Erdsiek.

Im weniger durch Bürotätigkeiten geprägten Verarbeitenden Gewerbe berichtet fast die Hälfte der Geschäftsführer/innen, bislang keine KI-Sprachmodelle ausprobiert zu haben. Auch im Verarbeitenden Gewerbe ist dieser Anteil für große Unternehmen deutlich niedriger als für kleine Unternehmen.

Produktivitätserwartungen steigen mit der Erfahrung

„Eigene Erfahrungen mit KI-Sprachmodellen spielen eine wichtige Rolle dafür, welche Erwartungen das Top-Management mit generativer KI verbindet. Das dürfte sich auch darauf auswirken, inwieweit die Geschäftsführung geeignete Maßnahmen forciert, um den effizienten Einsatz generativer KI im eigenen Unternehmen zu fördern und somit Produktivitätspotenziale dieser neuen Technologie zu erschließen“, erläutert Erdsiek.

In der Informationswirtschaft erwarten 68 Prozent der Geschäftsführer/innen, dass sich generative KI positiv auf die Produktivität von Beschäftigten auswirkt, die überwiegend am Computer tätig sind. Dem stehen lediglich 13 Prozent gegenüber, die von einem negativen Effekt auf die Produktivität ausgehen. Im Verarbeitenden Gewerbe werden die Produktivitätspotenziale generativer KI ähnlich eingeschätzt.

In beiden Wirtschaftszweigen hängt der Blick auf die Produktivitätseffekte stark mit den eigenen Erfahrungen der Geschäftsführung im Umgang mit KI-Sprachmodellen zusammen. In der Informationswirtschaft rechnen beispielsweise 93 Prozent der Geschäftsführer/innen mit positiven Effekten, wenn sie selbst bereits Sprachmodelle für private und geschäftliche Zwecke eingesetzt haben. Unter den Geschäftsführer/innen, die bislang keine eigenen Erfahrungen mit generativer KI gesammelt haben, ist der Blick hingegen deutlich pessimistischer. Etwa 21 Prozent erwarten negative Effekte und 37 Prozent rechnen mit keinerlei Auswirkungen auf die Produktivität.

Quelle: ZEW

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Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im Dezember 2024: +0,2 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember 2024 gegenüber November 2024 um 0,2 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2023 lag der Auftragsbestand im Dezember 2024 kalenderbereinigt 0,6 % niedriger.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 19.02.2025

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe, Dezember 2024
+0,2 % real zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-0,6 % real zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Reichweite des Auftragsbestands
7,5 Monate

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2024 gegenüber November 2024 saison- und kalenderbereinigt um 0,2 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2023 lag der Auftragsbestand im Dezember 2024 kalenderbereinigt 0,6 % niedriger.

Der Anstieg des Auftragsbestands im Dezember 2024 ist wesentlich auf die Entwicklung im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge; saison- und kalenderbereinigt +3,0 % zum Vormonat) zurückzuführen. Ein hohes Volumen an Großaufträgen trug zu dem Wachstum in diesem Bereich bei. Auch der Anstieg des Auftragsbestands im Maschinenbau (+0,4 %) wirkte sich positiv aus. Negativ beeinflussten das Gesamtergebnis hingegen die Rückgänge im Bereich Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (-0,5 %) und in der Automobilindustrie (-0,4 %).

Die offenen Aufträge aus dem Inland stiegen im Dezember 2024 gegenüber November 2024 um 2,0 %. Der Bestand an Aufträgen aus dem Ausland fiel hingegen um 0,9 %.

Bei den Herstellern von Investitionsgütern sowie Konsumgütern nahm der Auftragsbestand jeweils um 0,3 % zu. Im Bereich der Vorleistungsgüter sank der Auftragsbestand um 0,5 %.

Reichweite des Auftragsbestands auf 7,5 Monaten gestiegen

Im Dezember 2024 stieg die Reichweite des Auftragsbestands im Vergleich zum November 2024 von 7,3 Monaten auf 7,5 Monate. Bei den Herstellern von Investitionsgütern stieg die Reichweite von 9,9 Monaten auf 10,1 Monate und bei den Herstellern von Vorleistungsgütern von 4,1 Monaten auf 4,2 Monate. Bei den Herstellern von Konsumgütern blieb die Reichweite konstant bei 3,6 Monaten.

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate berechnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Praxis-Checks sind ein sinnvoller Ansatz beim Bürokratieabbau

Acht von zehn Unternehmerinnen und Unternehmer sehen ihre Freude an der unternehmerischen Tätigkeit durch die aktuelle Bürokratiebelastung schwinden. Gleichwohl sind viele bereit, ihre Praxiserfahrung mit bürokratischen Vorgaben in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Eine Studie des IfM Bonn kommt zu dem Schluss, dass Praxis-Checks hierzulande eine Lücke innerhalb der Maßnahmen zum Bürokratieabbau füllen. Ihr vermehrter Einsatz sei daher ausdrücklich zu begrüßen.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 18.02.2025

Instrument sollte schon im Vorfeld der Gesetzgebung genutzt werden

Acht von zehn Unternehmerinnen und Unternehmer sehen einer Befragung des IfM Bonn zufolge ihre Freude an der unternehmerischen Tätigkeit durch die aktuelle Bürokratiebelastung schwinden. Gleichwohl sind viele von ihnen bereit, ihre Praxiserfahrung mit bürokratischen Vorgaben in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Die Ampelkoalition hat daher in dieser Legislaturperiode erste Praxis-Checks initiiert, um sowohl mit Hilfe des Erfahrungswissens von Unternehmerinnen und Unternehmern als auch von Behörden bestehende Gesetze zu verbessern. Eine Studie des IfM Bonn kommt zu dem Schluss, dass Praxis-Checks hierzulande eine Lücke innerhalb der Maßnahmen zum Bürokratieabbau füllen. Ihr vermehrter Einsatz sei daher ausdrücklich zu begrüßen.

„Praxis-Checks sind ein zeitlich begrenztes, interaktives Format. In diesem können die Unternehmerinnen und Unternehmer direkt – und nicht vermittelt über Kammern oder Verbände – über die Probleme bei der Umsetzung von bestimmten Vorgaben berichten. Zugleich können sie eigene Lösungsvorschläge und mögliche Umsetzungserleichterungen mit den ausführenden Behörden diskutieren“, berichtet Teamleiter Dr. Jonas Löher. Aktuell wünschenswert wäre allerdings, wenn Praxis-Checks nicht nur bei bestehenden Gesetzen, sondern auch bei neuen legislativen Vorhaben eingesetzt würden, um schon im Vorfeld übermäßige Bürokratiebelastungen zu vermeiden.

Praxis-Checks in den Niederlanden bereits verbindlich

Aktuell sollen in jedem Bundesministerium zwei Praxis-Checks pro Jahr initiiert werden. Die IfM-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler empfehlen jedoch, nicht nur die Anzahl zu erhöhen, sondern Praxis-Checks auch fest im Gesetzgebungsprozess zu verankern. Dadurch könnte einer übermäßigen Bürokratiebelastung schon frühzeitig entgegengewirkt werden. In diesem Zusammenhang lohnt sich laut Studienautoren auch ein Blick über die Landesgrenzen: In den Niederlanden gehört der „KMU-Check“ seit 2018 zum festen Bestandteil jedes Gesetzgebungsverfahrens, das kleine und mittelgroße Unternehmen betrifft. In der Schweiz gibt es mit dem „KMU-Forum“ eine eigenständige Kommission.

„Um die Praxis-Checks in Deutschland dauerhaft erfolgreich in den Gesetzgebungsprozess zu integrieren, bedarf es in den Bundes- und Landesministerien zahlreicher Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen. Schließlich kommt dieses Bürokratieabbau-Instrument einem Kulturwandel gleich, zu dem die Beschäftigten in den zuständigen Ministerien und Behörden erst ermutigt und befähigt werden müssen“, erklärt Dr. Jonas Löher. Da inzwischen auch ein Großteil der bürokratischen Pflichten in Deutschland auf EU-Recht basiert, wäre es zudem sinnvoll zu prüfen, ob Praxis-Checks ebenfalls frühzeitig auf EU-Ebene bei der Entwicklung neuer Verordnungen und Richtlinien eingesetzt werden könnten.

Quelle: IfM Bonn

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Wagniskapitalinvestitionen mit Schwerpunkt auf Klimatechnologien verlieren an Schwung

Im vergangenen Jahr waren Start-ups mit einem Fokus auf Klimaschutztechnologien das volumenstärkste Segment auf dem deutschen Venture-Capital-Markt. Für das laufende Jahr aber erwarten Wagniskapital-Investoren laut KfW Research keinen so starken Lauf mehr für den Bereich Climate-Tech.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 18.02.2025

  • Diskurs über klimapolitische Ambitionen hat Auswirkungen auf Markt für Wagniskapital
  • Junge Unternehmen mit Fokus auf Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und Verteidigung gewinnen an Aufmerksamkeit
  • Früheres Wachstumssegment Online-Handel wirkt gesättigt

Die Debatte um die Priorisierung klimapolitischer Ziele beeinflusst auch die Erwartungen von Wagniskapital-Gebern. Im vergangenen Jahr waren Start-ups mit einem Fokus auf Klimaschutztechnologien das volumenstärkste Segment auf dem deutschen Venture-Capital-Markt. Diese Start-ups konnten 2024 mehr als doppelt so viel Geld von Kapitalgebern einsammeln als noch fünf Jahre zuvor.

Für das laufende Jahr aber erwarten Wagniskapital-Investoren keinen so starken Lauf mehr für den Bereich Climate-Tech. Bei den Wachstumschancen 2025 rangiert Climate-Tech nur noch im Mittelfeld der Technologiebereiche.

„Zum einen könnte sich hier eine gewisse Marktsättigung abzeichnen. Zum anderen hat sich das wirtschaftspolitische Umfeld verändert: Klimaziele stehen stärker in Konkurrenz mit anderen Prioritäten als noch vor einigen Jahren. Start-ups mit diesem Schwerpunkt könnten es daher schwerer haben, an Kapital zu kommen“, sagt Dr. Steffen Viete, Experte für Wagniskapital bei KfW Research.

Das sind Ergebnisse einer Sonderbefragung unter in Deutschland tätigen Venture-Capital-Investoren im Rahmen des German Venture Capital Barometers von KfW Research, dem Bundesverband Beteiligungskapital (BVK) und dem Deutsche Börse Venture Network.

Die größten Wachstumschancen für 2025 trauen Investoren deutschen Start-ups aus dem Bereich Cybersicherheit zu. Das Dealvolumen in diesem Segment lag 2024 bereits um 65 Prozent über dem Wert von 2019. Auch junge Unternehmen mit Schwerpunkt auf künstliche Intelligenz sehen die Investoren weit vorne. Hier lag das Dealvolumen 2024 um 127 Prozent über dem von 2019. Und die Euphorie scheint ungebrochen.

Zudem erwarten Investoren großes Wachstumspotential im Bereich Verteidigung und Dual Use (Güter, die sowohl militärisch als auch zivil nutzbar sind) – einem Segment, das vor wenigen Jahren noch kaum Bedeutung für Venture-Capital-Investoren in Europa hatte.

Für die Technologiebereiche Mobilität und Logistik, Lebensmittel und Agrar sowie Online-Handel sind die Wachstumserwartungen der Investoren hingegen gering.

„Über viele Jahre hinweg waren Start-ups mit einem Fokus auf den Online-Handel einer der wichtigsten und dynamischsten Bereiche für Wagniskapitalbeteiligungen. In den letzten Jahren hat sich der Bereich jedoch in eine reife Phase bewegt. Im Jahr 2024 wurden hier zwar in Deutschland nach wie vor über eine Milliarde Euro investiert, im Vergleich zu 2019 war das aber ein Rückgang um 67 Prozent“, sagt Dr. Steffen Viete.

Quelle: KfW

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Mindestlohn: Deutliche Zuwächse für Beschäftigte in den meisten EU-Ländern – Deutschland fällt mit Mini-Anhebung zurück

Fast überall in der Europäischen Union sind die Mindestlöhne zum Jahresanfang gestiegen. Wermutstropfen ist, dass die Zuwächse geographisch sehr ungleich verteilt sind. In Deutschland übertraf die Anpassung des Mindestlohns auf 12,82 Euro zum Jahresanfang die HVPI-Inflationsrate des Vorjahres nur geringfügig, sodass für Menschen, die hierzulande zum Mindestlohn arbeiten, lediglich ein reales Wachstum von 0,8 Prozent übrigbleibt. Das ergibt der neue internationale Mindestlohnbericht des WSI der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 18.02.2025

Fast überall in der Europäischen Union sind die Mindestlöhne zum Jahresanfang gestiegen. Für Mindestlohnbeziehende kamen dabei zwei günstige Entwicklungen zusammen: Zum einen fielen die Erhöhungen meist kräftig aus. Im Mittel (Median) betrug die nominale Steigerung gegenüber dem Vorjahr 6,2 Prozent. Zum anderen ist die Inflation gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) im Verlauf des Jahres 2024 europaweit zurückgegangen. Anders als in den vergangenen Jahren bleibt damit auch nach Berücksichtigung der gestiegenen Lebenshaltungskosten mit 3,8 Prozent im Median ein deutliches reales Plus. Wermutstropfen bei der Entwicklung ist, dass die Zuwächse geographisch sehr ungleich verteilt sind. So stammen die neun Länder mit den größten realen Zuwächsen – jeweils oberhalb von 5 Prozent – allesamt aus Osteuropa. Im Rest der EU verzeichnen Irland (+4,9 %), Portugal (+3,3 %), Griechenland (+3,3 %) und die Niederlande (+2,7 %) vergleichsweise hohe reale Steigerungen. In Deutschland übertraf die Anpassung des Mindestlohns auf 12,82 Euro zum Jahresanfang die HVPI-Inflationsrate des Vorjahres nur geringfügig, sodass für Menschen, die hierzulande zum Mindestlohn arbeiten, lediglich ein reales Wachstum von 0,8 Prozent übrigbleibt. Das ergibt der neue internationale Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Als einen Grund für die Erhöhungen macht der Bericht den Einfluss der Europäischen Mindestlohnrichtlinie aus. „Durch Referenzwerte für angemessene Mindestlöhne, die im Zuge der Umsetzung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie in den nationalen Mindestlohngesetzen verankert wurden, entsteht in viele Ländern ein Sog hin zu strukturellen Mindestlohnerhöhungen, die über die normalen regelmäßigen Anpassungen hinausreichen“, bilanzieren die Studienautoren Dr. Malte Lübker und Prof. Dr. Thorsten Schulten. Um die Angemessenheit von Mindestlöhnen zu beurteilen, ist in der Richtlinie unter anderem der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns verankert – also des Lohnes, der die Lohnverteilung in zwei gleichgroße Hälften teilt. Nach den aktuellsten verfügbaren Daten der OECD, die sich auf das Jahr 2023 beziehen, erreichten zuletzt nur Portugal (68,2 %), Slowenien (63,0 %) und Frankreich (62,2 %) diese Zielvorgabe. Deutschland verfehlte das Ziel mit 51,7 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten deutlich. Bereits im laufenden Jahr wäre ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig, um das 60-Prozent-Ziel zu erreichen, so die WSI-Forscher.

Viele Länder haben eine langfristige Zielgröße für den Mindestlohn gesetzlich verankert oder auf andere Weise festgelegt (siehe Übersicht 1 im Bericht). Die Bilanz der vergangenen zehn Jahre zeigt, dass dies dem Mindestlohn einen deutlichen Schub gibt: In Westeuropa verzeichnen Spanien (+48,9 %), Portugal (+40,3 %) und Irland (+30,7 %) gegenüber dem Jahr 2015 ein deutliches Realwachstum, in Großbritannien stieg der Mindestlohn preisbereinigt in den letzten zehn Jahren sogar um 76,0 Prozent (siehe Tabelle 1 in der PDF-Version dieser PM; Link unten). Das Ex-EU-Mitglied Großbritannien verfolgt inzwischen das ambitionierte Ziel, ein Living Wage in Höhe 66 Prozent des Medianlohns zu erreichen. Auch Irland will sein derzeitiges Ziel von 60 Prozent des Medians überprüfen, um perspektivisch ein Living Wage von 66 Prozent des Medians einzuführen.

Verhaltene Zehn-Jahres-Bilanz für Deutschland

Demgegenüber fällt die Zehn-Jahres-Blanz in Deutschland deutlich bescheidener aus: Hierzulande stieg der Mindestlohn real um 16 Prozent gegenüber dem Einführungsniveau aus dem Jahr 2015. Dies entspricht in etwa der Erhöhung des Mindestlohns durch den Deutschen Bundestag von 10,45 Euro auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022. „Per Saldo haben die Anpassungen unter der Ägide der Mindestlohnkommission über die vergangenen zehn Jahre zu keiner nennenswerten realen Erhöhung geführt, sondern lediglich inflationsbedingte Kaufkraftverluste ausgeglichen – ähnlich wie dies in Frankreich und Belgien durch eine Indizierung des Mindestlohns erreicht wird“, so das Fazit der Studienautoren Lübker und Schulten. „Wenn der Mindestlohn auch in diesem Jahr wieder Thema im Wahlkampf ist, hat sich die Mindestlohnkommission das ein Stück weit selbst zuzuschreiben“, ergänzt Lübker. „Insbesondere die letzte Anpassungsentscheidung, die gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen gefällt wurde, hat den Ruf der Kommission in den Augen Vieler beschädigt.“

Inzwischen deute sich jedoch Grund zur Hoffnung auf eine Kurskorrektur der Kommission an: In ihrer neuen Geschäftsordnung hat sich diese darauf festgelegt, sich künftig unter anderem am Wert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten zu orientieren und wieder im Konsens zu entscheiden. Die nächste Entscheidung steht zum 30. Juni dieses Jahres an. „Um den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns dauerhaft als Zielgröße zu etablieren, wäre auch in Deutschland eine Aufnahme in das Mindestlohngesetz sinnvoll“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.

Deutschland fällt in der Europäischen Union auf den 5. Platz zurück

Mit dem aktuellen Mindestlohnniveau lag Deutschland unter den 22 EU-Ländern mit gesetzlichem Mindestlohn zum Stichtag 1. Januar 2025 hinter Luxemburg (15,25 Euro), den Niederlanden (14,06 Euro) und Irland (13,50 Euro) auf dem 4. Platz. Da Belgien seinen Mindestlohn am 1. Februar von 12,57 Euro auf 12,83 Euro erhöht hat, ist diese Rangfolge allerdings inzwischen obsolet und Deutschland (12,82 Euro) ist mittlerweile auf den 5. Platz vor Frankreich (11,88 Euro) abgerutscht. Auch in Großbritannien liegt der Mindestlohn mit umgerechnet 13,51 Euro oberhalb des deutschen Niveaus und steigt dort zum 1. April 2025 auf umgerechnet 14,42 Euro.

In Süd- und Osteuropa gelten niedrigere Mindestlöhne, wie beispielsweise in Spanien (8,37 Euro), Slowenien (7,39 Euro) und Polen (7,08 Euro). Am Ende der Tabelle finden sich Lettland (4,38 Euro), Ungarn (4,23 Euro) sowie Bulgarien (3,32 Euro). Durch das kräftige Mindestlohnwachstum in den osteuropäischen Ländern hat sich das Gefälle innerhalb der EU in den letzten Jahren allerdings deutlich verringert. In Österreich, Italien und den nordischen Ländern existiert kein gesetzlicher Mindestlohn. In diesen Staaten besteht aber eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark gestützt wird. Faktisch ziehen dort also Tarifverträge eine allgemeine Lohnuntergrenze.

Deutscher Mindestlohn kaufkraftbereinigt auf Position 6 in der EU

Die Unterschiede im Mindestlohnniveau werden durch unterschiedliche Lebenshaltungskosten innerhalb der EU teilweise relativiert. Der WSI-Mindestlohnbericht weist deswegen auf Basis von Daten des Internationalen Währungsfonds (IMF) auch kaufkraftbereinigte Mindestlöhne aus. Durch das vergleichsweise hohe Preisniveau in Westeuropa fallen hier die Mindestlöhne in Kaufkraftstandards auf Euro-Basis (KKS Euro) niedriger aus: Luxemburg (12,29 KKS Euro), die Niederlande (12,26 KKS Euro) und Irland (12,16 KKS Euro) liegen nach dieser Betrachtungsweise fast gleichauf, gefolgt von Frankreich und Belgien (beide 11,92 KKS Euro). Deutschland (11,81 KKS Euro) liegt mit geringem Abstand auf dem 6. Rang (Abbildung 2 im Bericht). In Ost- und Südeuropa kommt aufgrund von tendenziell niedrigeren Lebenshaltungskosten ein gegenläufiger Effekt zum Tragen: So schließen Polen (10,36 KKS Euro), Spanien (9,32 KKS Euro) und Slowenien (8,64 KKS Euro) zu Westeuropa auf und auch beim Schlusslicht Bulgarien (5,48 KKS Euro) fällt der Mindestlohn nach Berücksichtigung der geringeren Lebenshaltungskosten deutlich höher aus.

Mindestlöhne außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU sind Mindestlöhne weit verbreitet. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in 16 Nicht-EU-Ländern mit ganz unterschiedlichen Mindestlohnhöhen. Sie reichen von, jeweils umgerechnet, 14,70 Euro in Australien, 12,95 Euro in Neuseeland oder 11,08 Euro in Kanada über 6,80 Euro in Korea oder 6,44 im japanischen Landesdurchschnitt bis zu 3,75 Euro in der Türkei, 1,45 Euro in Argentinien, 1,18 Euro in Brasilien und 1,10 Euro in der Ukraine. Auch außerhalb Europas fallen die Unterschiede in KKS häufig etwas weniger groß aus.

„Weitgehend obsolet“ ist der landesweite Mindestlohn nach Einschätzung der WSI-Experten in den USA, weil er seit 2009 nicht mehr erhöht wurde und mit umgerechnet 6,70 Euro oder gerade einmal 4,85 Euro in KKS nicht zum Überleben reicht. Daher gibt es daneben in rund 30 US-Bundesstaaten und Washington DC höhere regionale Untergrenzen. Dazu gehören die Bundesstaaten Washington (15,39 Euro), Kalifornien (15,24 Euro), New York (14,32 Euro), New Jersey (14,31 Euro) sowie Illinois (13,86 Euro).

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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ZEW-Konjunkturerwartungen: Aussichten auf Erholung

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland machen in der Umfrage vom Februar 2025 einen beachtlichen Sprung nach oben. Sie liegen aktuell mit plus 26,0 Punkten um 15,7 Punkte über dem Vormonatswert. Dies ist der stärkste Anstieg des ZEW-Erwartungsindex für Deutschland in den vergangenen zwei Jahren.

ZEW, Pressemitteilung vom 18.02.2025

Der ZEW-Indikator liegt bei plus 26,0 Punkten

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland machen in der Umfrage vom Februar 2025 einen beachtlichen Sprung nach oben. Sie liegen aktuell mit plus 26,0 Punkten um 15,7 Punkte über dem Vormonatswert. Dies ist der stärkste Anstieg des ZEW-Erwartungsindex für Deutschland in den vergangenen zwei Jahren. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage verbessert sich ebenfalls, allerdings nur geringfügig. Der Lageindikator für Deutschland steigt leicht um 1,9 Punkte und liegt bei minus 88,5 Punkten.

„Kurz vor dem Wahltag erfahren die Konjunkturerwartungen eine deutliche Verbesserung im Februar. Hoffnungen auf eine handlungsfähige neue Bundesregierung dürften für den gestiegenen Optimismus gesorgt haben. Auch die ausbleibende Konsumnachfrage privater Haushalte dürfte mit Sicht auf die nächsten sechs Monate wieder anziehen. Die jüngste Zinssenkung der EZB, mit der diese auf die schwache Konjunkturentwicklung in der Währungsunion reagiert hat, dürfte zudem zu den verbesserten Aussichten für die Baubranche beigetragen haben“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD die aktuellen Ergebnisse.

Dies zeigt sich ebenfalls in den Erwartungen der Finanzmarktexpertinnen und -experten für die Konjunkturentwicklung in der Eurozone. Diese steigen um 6,2 Punkte und liegen damit aktuell bei 24,2 Punkten. Auch die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage nimmt eine positive Entwicklung und liegt mit minus 45,3 Punkten um plus 8,5 Punkte über dem Wert vom Januar.

Quelle: ZEW

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Konjunkturflaute entschärft Fachkräftemangel

Unternehmen in Deutschland spüren den Fachkräftemangel lt. ifo Institut derzeit etwas weniger. 28,3 % der Firmen bekommen zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte, nach 31,9 % im Oktober.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 17.02.2025

Unternehmen in Deutschland spüren den Fachkräftemangel derzeit etwas weniger. 28,3 % der Firmen bekommen zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte, nach 31,9 % im Oktober. „Die schwache Konjunktur dämpft aktuell die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften, damit wird der Fachkräftemangel etwas weniger stark empfunden“, sagt ifo Forscher Klaus Wohlrabe, warnt aber gleichzeitig: „Der demografische Wandel bleibt eine große Herausforderung. Langfristig wird der Mangel an Fachkräften wieder zunehmen.“

In einigen Bereichen bleibt der Fachkräftemangel ausgeprägt, zum Beispiel bei den Dienstleistern: 35,1 % haben Schwierigkeiten bei der Suche nach Fachkräften. In der Rechts- und Steuerberatung sowie in der Wirtschaftsprüfung können sogar rund 75 % der Firmen nicht genügend qualifiziertes Personal finden. Auch Personal- und Leiharbeitsfirmen sind betroffen: 62 %. Im Beherbergungsgewerbe sind es etwa 42 %.

In der Industrie finden trotz zurückhaltender und teilweiser restriktiver Personalplanung immer noch rund 18 % der Unternehmen nicht ausreichend Fachkräfte. Besonders angespannt ist die Lage in der Nahrungsmittelindustrie (27 %), im Maschinenbau (23 %) und bei den Möbelherstellern (23 %).

Auch im Handel und im Bauhauptgewerbe bleibt der Fachkräftemangel spürbar: Etwas mehr als ein Fünftel der Unternehmen meldet dort Schwierigkeiten bei der Besetzung qualifizierter Stellen.

Quelle: ifo Institut

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Neuer Produktionsindex für die Gesamtwirtschaft ab sofort verfügbar

Das Statistisches Bundesamt erweitert sein monatliches Konjunkturangebot. Im aktuellen Berichtsmonat November 2024 ist der Produktionsindex für die Gesamtwirtschaft gegenüber Oktober 2024 um 0,7 % gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 17.02.2025

Statistisches Bundesamt erweitert sein monatliches Konjunkturangebot

Das Statistische Bundesamt (Destatis) erweitert sein Angebot an Konjunkturindikatoren: Ab sofort steht der Produktionsindex für die Gesamtwirtschaft in der Datenbank GENESIS-Online bereit. Dieser neue Indikator kombiniert bestehende Konjunkturindizes, die den größten Teil der gewerblichen Wirtschaft abdecken: die Produktionsindizes für das Produzierende Gewerbe, den Dienstleistungssektor sowie den preisbereinigten Umsatzindex für den Handel. Aufgrund des breiten Erfassungsbereichs liefert der Index ein umfassendes Bild davon, wie sich die ökonomische Aktivität in Deutschland monatlich entwickelt.

Der Produktionsindex für die Gesamtwirtschaft ist etwa 65 Tage nach Ende des jeweiligen Berichtsmonats verfügbar. Das Angebot umfasst unbereinigte sowie kalender- und saisonbereinigte Ergebnisse ab Januar 2015. Im aktuellen Berichtsmonat November 2024 ist der Produktionsindex für die Gesamtwirtschaft gegenüber Oktober 2024 kalender- und saisonbereinigt um 0,7 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2023 lag der kalenderbereinigte Produktionsindex für die Gesamtwirtschaft um 0,6 % niedriger.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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