EU-Liste mit Hochrisikoländern für Geldwäsche: Russland aufgenommen

Die EU-Kommission hat nach Prüfung und Bewertung Russland als Hochrisikoland für Geldwäsche eingestuft und auf die EU-Liste mit Hochrisikoländern aufgenommen.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 04.12.2025

Die EU-Kommission ist im Rahmen der Geldwäschebekämpfung (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2025/1393) verpflichtet, bis 31.12.2025 eine Überprüfung von Drittländern durchzuführen, die nicht offiziell Gegenstand eines Aufrufs zum Handeln oder einer verstärkten Überwachung durch die FATF sind und deren Mitgliedschaft ausgesetzt ist. Ggf. ist die EU-Liste zur Bekämpfung der Geldwäsche anschließend zu ändern. Nach einer Bewertung hat sie nun Russland als Hochrisikoland für Geldwäsche eingestuft und auf die EU-Liste aufgenommen.

Die delegierte Verordnung tritt nach Prüfung und Nichtbeanstandung durch das EU-Parlament und den Rat innerhalb einer Frist von einem Monat in Kraft. Die Frist kann ggf. um einen weiteren Monat verlängert werden.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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