Bundesrat, Mitteilung vom 30.01.2026
Auf Antrag mehrerer Länder hat der Bundesrat am 30. Januar 2026 eine Entschließung zum Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug gefasst.
In dieser begrüßt er das Ziel der Bundesregierung, Geldwäsche, Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung entschlossener zu bekämpfen. Die bisherigen Instrumente reichten jedoch nicht aus, um den wachsenden und zunehmend professionell organisierten Formen der Finanzkriminalität wirksam zu begegnen, heißt es in der Entschließung.
Vermögensabschöpfung als zentrales Instrument
Der Bundesrat fordert, das Instrument der Vermögensabschöpfung deutlich zu stärken. Es müsse möglich sein, unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte effektiver zu ermitteln, sicherzustellen und einzuziehen. Kriminelle Gelder würden häufig gezielt verschleiert und in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Insbesondere Vermögenswerte unklarer Herkunft müssten künftig schneller und umfassender abgeschöpft werden.
Mehr Befugnisse für Behörden
Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Dieser solle es ermöglichen, Vermögen zu ermitteln und Vermögenswerte unbekannter Herkunft einzuziehen. Dabei sollten sowohl Finanzbehörden als auch Strafverfolgungsbehörden weitergehende Kompetenzen als bisher erhalten.
Organisierte Steuerhinterziehung eindämmen
Schließlich richtet sich der Blick des Bundesrates auf die organisierte Steuerhinterziehung. Diese sei längst nicht mehr auf einzelne Steuerarten beschränkt. Bandenmäßig organisierte Steuerdelikte verursachten massive Steuerausfälle und führten zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten ehrlicher Unternehmen. Daher sprechen sich die Länder dafür aus, den besonders schweren Fall der bandenmäßig begangenen Steuerhinterziehung auf alle Steuerarten auszuweiten.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Vorgaben, wie und wann diese darauf reagieren muss, existieren nicht.
Quelle: Bundesrat
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