Transparenzregister

Ab dem 01.01.2024 müssen alle wirtschaftlich Berechtigten der Unternehmen in das Transparenz-
register eingetragen sein. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) mussten sich bisher noch nicht registrieren lassen. Aber ab 2024 gilt auch für GbRs, die in das neue Gesellschaftsregister eingetragen werden, eine Mitteilungspflicht.